Seiteninhalt
05.03.2024

Geflügelpest: Sperrzone wird aufgehoben - Aufstallungspflicht bleibt bestehen

Der Landkreis Kassel informiert:

Nachdem in der vergangenen Woche die Schutzzone um den von der Geflügelpest betroffenen Betrieb im Schwalm-Eder-Kreis aufgehoben wurde, können ab Donnerstag, 7. März, 2024 auch die Maßnahmen in der Überwachungszone (gesamte Sperrzone) aufgehoben werden. Das teilt der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel mit. Der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) gilt somit als getilgt, zumal in keinem weiteren Betrieb im Landkreis Kassel Hinweise auf die Tierseuche bestanden. Die Aufhebung wird per Allgemeinverfügung veröffentlicht und kann auf der Internetseite des Landkreises Kassel unter Öffentliche Bekanntmachungen (Landkreis Kassel - Öffentliche Bekanntmachungen) eingesehen werden. Die Aufstallungspflicht für Geflügel bleibt im gesamten Landkreis Kassel weiterhin bestehen, da das Risiko einer Einschleppung in die Geflügelbestände durch den Kontakt zu Wildvögeln aufgrund des anhaltenden Vogelzugs weiterhin als hoch eingestuft wird. Weitere Informationen und Auskünfte können im Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Kassel telefonisch unter 0561 1003 3306 oder per E-Mail unter veterinaeramt@landkreiskassel.de eingeholt werden.