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13.04.2018

Grundsteuer: Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Auf Anfrage der HNA gab Bürgermeister Arnim Roß zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes über die Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer folgende Stellungnahme ab:

Eine Reform der Einheitswertberechnung soll die tatsächlichen Werte von Häusern und Grundstücken realistischer abbilden. Dies ist ein Beitrag zur Vermögens- und Steuergerechtigkeit und daher zu begrüßen.
Für die lange geplante Neuregelung der Grundsteuer werden zurzeit mehrere Modelle diskutiert. Es bleibt abzuwarten, wie die Reform konkret ausfallen wird und welche Folgen dies für die Kommunen haben wird. Denn die Grundsteuer trägt zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben bei, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften des Bundes und des Landes sowie aus den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger an die Ausgestaltung der Infrastruktur und der Daseinsvorsorge vor Ort ergeben.

Hintergrund:
Die aktuellen Hebesätze der Gemeinde Kaufungen für die Grundsteuer A und B betragen jeweils 515 v.H.
Aus der Grundsteuer A erwartet die Gemeinde für 2018 Einnahmen in Höhe von 43.400 Euro sowie 2.263.200 Euro aus der Grundsteuer B – das entspricht insgesamt 14,6 v.H. der gesamten Steuereinnahmen der Gemeinde in diesem Jahr.