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04.12.2023

Neue Lösungen für klimaneutrale Wärmeversorgung: Kaufungen beschließt Erstellung von kommunaler Wärmeleitplanung

Am 17. November 2023 hat der Deutsche Bundestag das Wärmeplanungsgesetz für kommunale Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Es verpflichtet die Gesamtheit der rund 11.000 deutschen Städte und Gemeinden, auf ihrem Gebiet einen Wärmeplan aufzustellen. Gemeinsam mit anderen Vorreiter-Kommunen hat Kaufungen bereits vor der Verabschiedung des Bundesgesetzes die Weichen für die Durchführung einer kommunalen Wärmeleitplanung gestellt, um die Wärmeversorgung im Ort berechenbarer und zukunftsfähig zu machen. Ein entsprechender Beschluss wurde von den Mitgliedern der Gemeindevertretung in ihrer jüngsten Sitzung gefasst. Die Kosten zur Aufstellung eines Wärmeplans für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung in Kaufungen werden mit 100.000 Euro veranschlagt. Laut Beschluss sollen Fördergelder für die kommunale Wärmeplanung akquiriert und im kommenden Jahr ein Fachbüro mit den notwendigen Planungsleistungen beauftragt werden.

Auch wenn der Weg der Lossetalgemeinde, den kommunalen Wärmeplan auf freiwilliger Basis anzugehen, noch in den letzten Tagen vor der gemeindlichen Beschlussfassung auf eine gesetzlich verpflichtende Grundlage gestellt wurde, so macht ein Blick in die kommunalen Energie- und Treibhausgas-Bilanzen auch unabhängig von der Frage freiwilliger oder verpflichtender Umsetzung der Wärmeplanung deutlich: Kaufungen ist grundsätzlich auf einem guten Weg in Richtung Energiewende, allerdings benötigen private Haushalte und kommunale Einrichtungen sowie Gewerbebetriebe im Ort immer noch Wärmemengen, die fast 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs der Kommune ausmachen und noch zu über 90 Prozent mit fossilen Energieträgern erzeugt werden. „Um unser Ziel der Klimaneutralität tatsächlich zu erreichen, ist eine Transformation der Wärmeversorgung aller Sektoren unumgänglich“, erklärt Klimaschutzmanager Timo Kuhrau. Dazu seien umfassende Investitionen in die Wärmeinfrastruktur der Gemeinde notwendig. „Nur so können unsere ambitionierten Klimaschutzziele im Gebäudebereich erreicht und auf Gemeindeebene ein adäquater Beitrag zur Klimawende geleistet werden“, so Kuhrau weiter.

Bei der kommunalen Wärmeleitplanung geht es darum, in Sachen nachhaltiger und klimafreundlicher Wärmeversorgung neue Wege und Lösungen zu finden. Dabei werden zunächst sowohl Energieeinsparpotenziale als auch Einsatzmöglichkeiten für erneuerbare Energien für eine „Wärmewende“ untersucht. Berücksichtigt werden dabei die Heizwärmebedarfe aller Wohn- und Nichtwohngebäude wie auch die Prozesswärmebedarfe für Industrie und Gewerbe. Die Untersuchungen beziehen private Haushalte, kommunale Liegenschaften und die lokale Wirtschaft im Gemeindegebiet vollständig mit ein. Ziel ist es, den Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger im Gebäudebereich und eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in der Gemeinde zu erreichen. Dabei könnten für einige Quartiere zum Beispiel Nahwärmenetze eine Rolle spielen, durch die daran angeschlossener Gebäudebestand zukünftig klimaneutral mit Heizwärme und Warmwasser versorgt werden würde. Die Wärmeleitplanung mit dem Zwischenziel „Wärmeplanerstellung“ soll den Weg für die Umsetzung solcher Infrastrukturmaßnahmen vorbereiten.