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Stellplatzordnung

Benutzungserlaubnis:

Erlaubnis zur kostenlosen Benutzung des Stellplatzes wird für zugelassene, selbstfahrende Reisemobile erteilt.
Die ausgewiesenen Stellplätze sind ausschließlich dem Tourismus vorbehalten.
Werbung zur Vermietung ist nicht gestattet.

Benutzungsdauer:

Die Benutzungsdauer für die Stellplätze wird auf maximal 3 Tage (72 Stunden) begrenzt.

Aufenthalt:

Aufenthalt ist lediglich zur kurzen Verweildauer, zum Zweck von Ortsbesichtigungen oder Erledigungen im Gemeindegebiet gestattet.
Aufstellen von Tischen und Sitzgelegenheiten ist nicht erwünscht.
Errichten von Vorzelten ist nicht gestattet.
Kochen, Grillen und Aufhängen von Wäsche außerhalb des Reisemobiles ist untersagt.

Müllentsorgung:

Müllentsorgung ist an diesen Stellplätzen nicht vorgesehen, anfallender Müll ist mitzunehmen.

Ver- und Entsorgungseinrichtung:

Die Station ST-SAN ermöglicht das geregelte Entsorgen von Abwasser und dem Inhalt von Chemietoiletten, sowie die kostenpflichtige Versorgung mit Frischwasser.
Das Frischwasser entstammt dem Kaufunger Hauswassernetz und hat Trinkwasserqualität.

Wertmünzen für Frischwasser ...

...sind in der naheliegenden Gaststätte „Siebenstein“ (an der Tennishalle), im Bürgerservice Niederkaufungen, Am Haferbach 10, und im Bürgerservice Oberkaufungen, Leipziger Straße 463, erhältlich.

Bei Störungen informieren Sie bitte Rufnummer 01577 2802023

Der Gemeindevorstand