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14.08.2018

Geschwindigkeitsmessung auf B7

Am 23.07.2018 wurde im Rahmen der Verkehrssicherheit auf der B7, Fahrtrichtung Kassel, vor der Auffahrt zur A7 die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h überwacht.
Der Messpunkt befand sich ca. 150 m hinter dem Verkehrszeichen mit der Geschwindigkeitsbeschränkung 70 km/h direkt am Wiederholungsschild. Laut Erlass des Landes Hessen soll ein Abstand zum Verkehrszeichen von 100 m eingehalten werden. Dieser kann an Gefahrenpunkten aber auch unterschritten werden.

Innerhalb von 9 Stunden wurden ca. 2.300 Verstöße festgestellt. Dies ist erheblich und rechtfertigt die Überwachung. Es ist Aufgabe und Auftrag der Gemeinde, aus Gründen der Verkehrssicherheit den fließenden Kraftfahrzeugverkehr auf der B7 zu überwachen.

Die Daten wurden im Ordnungsamt ausgewertet. Nach der Auswertung wurde die große Masse an Datensätzen gestückelt an die ekom21 als dem zuständigen EDV-Dienstleister für die Kommunen in Hessen übermittelt. Dieses Verfahren wurde gewählt, da es eine so große Datenmenge zuvor noch nicht gegeben hat.
Hierbei kam es zu einem digitalen Verarbeitungsfehler. In 4/5 der Fälle wurde nach der Übermittlung das falsche Fahrerfoto zugeordnet. Es handelt sich um einen einmaligen Fehler.

Die Anschreiben konnten leider nicht mehr aufgehalten werden. Der Tatvorwurf auf allen Bescheiden ist richtig, denn die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde überschritten. Aber bei 80 % der Verfahren wurde im Bescheid ein anderes Foto angedruckt. Darum werden die betroffenen Verfahren eingestellt und nicht weiter verfolgt.

Geld, das im Rahmen des Ordnungswidrigkeitsverfahrens bereits an die Gemeinde Kaufungen überwiesen wurde, wird innerhalb der nächsten 14 Tage von der Gemeinde zurückerstattet. Das Regierungspräsidium Kassel wurde für die eingeleiteten Bußgeldverfahren entsprechend informiert.

Alle Betroffenen, die beim Ordnungsamt vorgesprochen oder sich telefonisch gemeldet haben, haben diese Entscheidung positiv aufgenommen.

Damit ein solcher Datenverarbeitungsfehler nicht mehr vorkommt, werden die Daten zukünftig nicht mehr gestückelt, sondern wie üblich im Ganzen an die ekom21 übertragen. Daher wird dieser Vorfall ein Einmaliger gewesen sein.