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02.10.2017

Rutschgefahr durch Herbstlaub

Ihr Ordnungsamt informiert:

Straßenreinigung
Rutschgefahr durch Herbstlaub

Zur Gehwegreinigung gehört selbstverständlich auch die Beseitigung des Laubes. Dabei spielt es keine Rolle, woher das Laub stammt, das auf dem Gehweg oder der Fahrbahn zu beseitigen ist. Zur Reinigung sind nach der Straßenreinigungssatzung die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten oder unbebauten Grundstücke verpflichtet. Die Entsorgung des Laubes erfolgt auf eigene Kosten. Dabei spielt es keine Rolle, dass das Laub eventuell von Bäumen stammt, die nicht auf dem eigenen Grundstück stehen, sondern beispielsweise im öffentlichen Straßenraum. Laubfreie Straßen und Wege sind keine Frage von Sauberkeit. Laub ist eine Unfallgefahr für alle Verkehrsteilnehmer/innen. Deshalb darf es auch nicht vom Grundstück auf die Straße, auf den Gehweg oder in den Rinnstein gefegt werden, sondern muss von den Anliegern/rinnen selbst entsorgt werden.

Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus bis Mitte der Straße. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Straßenmitten. Soweit nicht besondere Umstände wie plötzliche oder den Rahmen übersteigende Verschmutzungen ein sofortiges Räumen notwendig machen, sind die Straßen am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag und zwar in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis spätestens 18.00 Uhr, in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März bis spätestens 16.00 Uhr zu reinigen.

Fremdes Laub führt immer wieder zu nachbarschaftlichen Streitigkeiten. Nach der Rechtsprechung hat der benachbarte Grundstückseigentümer diese Einwirkungen von Bäumen hinnehmen müssen, ohne für die geleistete Arbeit einen Geldausgleich vom Nachbarn zu verlangen. Der beeinträchtigte Grundstückseigentümer ist auch nicht befugt, das zusammengefegte Laub auf das Grundstück des Baumbesitzers zu werfen.

Doch wohin mit dem mühsam zusammengefegten Laubhaufen?
Als Entsorgungsmöglichkeiten seien genannt:
Kompostieren Sie das Laub im eigenen Garten oder entsorgen Sie es über die Biotonne.
Kostenpflichtig nimmt der Biokompostierungsanlagen Lohfelden, Sandwiesen 5, 34253 Lohfelden, zu folgenden Zeiten Laub an:
Montag bis Donnerstag 07:45 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 07:45 Uhr – 14:30 Uhr
Offener Samstag 2017: 07.10., 04.11., 02.12., 23.12.2017 von 07:45 – 14:30 Uhr
Folgende Gebühren werden erhoben:
bis 0,5 cbm 3,00 € pauschal,
bis 1 cbm 6,00 € pauschal,
bis 1,5 cbm 9,00 € pauschal,
bis 2 cbm 12,00 € pauschal,
bis 2,5 cbm 15,00 € pauschal,
bis 3 cbm 18,00 € pauschal.