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28.05.2025

Bauleitplanung der Gemeinde Kaufungen: Bebauungsplan Nr. 37 „Ruheforst Kaufungen“, 2. Änderung

Amtliche Bekanntmachung der Kunigundengemeinde Kaufungen

Die Gemeindevertretung der Kunigundengemeinde Kaufungen hat in ihrer Sitzung am 11.12.2025 die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 „Ruheforst Kaufungen“, als Satzung beschlossen, der Umweltbericht wurde gebilligt.

Der Satzungsbeschluss der Bebauungsplanänderung wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch) hiermit ortüblich bekannt gemacht. Mit Vollendung dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 37 „Ruheforst Kaufungen“ 2. Änderung in Kraft.

Räumlicher Geltungsbereich:

Die Bebauungsplanänderung umfasst zwei Teilbereiche. Der Teilbereich A umfasst die Erweiterungsflächen des Ruheforsts, der Teilbereich B wird aufgestellt, um im Einfahrtsbereich des vorhandenen Ruheforstes die Befestigung des dortigen 30 m langen Wegeabschnitts planungsrechtlich vorzubereiten. Die beiden Teilgeltungsbereiche der Bebauungsplanänderung sind in den nachstehenden Lageplänen schwarz umrandet, maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) im Bebauungsplan.

Teilbereich A:

Der Geltungsbereich des Teilbereichs A wird im Nordosten von der Kohlenstraße, im Nordwesten durch eine Abteilungsgrenze im Bestand und im Süden durch Forstwege und forstlichen Bestand begrenzt. Der Teilbereich A beträgt eine Größe von ca. 16 ha, liegt in der Gemarkung Oberkaufungen und umfasst folgende Flurstücke:
Gemarkung Oberkaufungen, Flur 18, Flurstück 2 (teilweise)
Gemarkung Oberkaufungen, Flur 18, Flurstück 4
Gemarkung Oberkaufungen, Flur 18, Flurstück 43/5 (teilweise)
Gemarkung Oberkaufungen, Flur 22, Flurstück 21/1 (teilweise)
Gemarkung Oberkaufungen, Flur 23, Flurstück 6 (teilweise)
Gemarkung Oberkaufungen, Flur 23, Flurstück 7
Gemarkung Oberkaufungen, Flur 23, Flurstück 8/1 (teilweise)


Teilbereich B:

Der Geltungsbereich des Teilbereichs B führt vom Rand des Ortsteils Oberkaufungen bis an den Wald. Dort geht er über in einen geschotterten Waldweg. Die ersten 30 m dieses Waldwegs werden nun als Teilbereich B in den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung einbezogen, da dieser Wegabschnitt ebenfalls asphaltiert werden soll. Der Teilbereich B umfasst eine Größe von ca. 270 m² und befindet sich in der Gemarkung Oberkaufungen, Flur 26, Flurstück 59 (teilweise).


Ziele und Zwecke der Planung:

Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des „Ruheforstes Kaufungen“, dessen Kapazitäten in absehbarer Zeit an ihre Grenzen stoßen werden. Die Planungsziele sind:
• Festsetzungen zum Erhalt von Waldflächen,
• Festsetzungen von Verkehrsflächen Forst/ Waldweg
• Überlagernde Festsetzung privater Grünflächen mit Zweckbindung Ruheforst.


Der Bebauungsplan wird mit Begründung und Umweltbericht bei der Gemeinde Kaufungen, Rathaus, Leipziger Straße 463, Oberkaufungen, Bauamt, Zimmer 200 während der Öffnungszeiten:

Montag 9:00 Uhr bis 18:00,

Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00,

Donnerstag 12:00 Uhr bis 15:00,

Freitag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.
Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Der Bebauungsplan samt Begründung und Umweltbericht wird zudem im Geoportal Region Kassel unter https://www.landkreiskassel.de/geoportal-region-kassel/index.php sowie unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan eingestellt. Ein Link zu den Unterlagen findet sich auch auf der Internetseite der Gemeinde Kaufungen unter https://www.kaufungen.eu/Aktuelles/Aktuelle-Bauleitplanung



Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 215 Abs. 1 BauGB Verletzungen von Vorschriften unbeachtlich werden, wenn

1. eine nach § 214 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Kaufungen Leipziger Straße 463, 34260 Kaufungen geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 (2a) beachtlich sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 BauGB sowie § 44 Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach bedarf es der fristgemäßen schriftlichen Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für nach §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile. Diese Entschädigungsansprüche erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Die in den §§ 44 und 215 BauGB festgelegten Fristen beginnen mit dieser Bekanntmachung.


Kaufungen, den 25.02.2026
Der Gemeindevorstand der Kunigundengemeinde Kaufungen
Gez. Arnim Roß, Bürgermeister