Bebauungsplan Nr. 98 »Südlicher Ortsrand Niederkaufungen«.
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kaufungen
– Korrekturbekanntmachung zur Bekanntmachung vom 18.12.2025 –
Bauleitplanung der Gemeinde Kaufungen: Bebauungsplan Nr. 98 „Südlicher Ortsrand Niederkaufungen“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kaufungen hat in ihrer Sitzung am 11.12.2025 beschlossen, den Entwurf (einschließlich Begründung) des Bebauungsplanes Nr. 98 „Südlicher Ortsrand Niederkaufungen“ zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) für die Dauer eines Monates öffentlich auszulegen.
Räumlicher Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 98 „Südlicher Ortsrand Niederkaufungen“ ist in vier Teilgeltungsbereiche unterteilt.
Der Teilgeltungsbereich A befindet sich am südlichen Rand der bestehenden Ortslage von Niederkaufungen und grenzt im Norden an die bereits vorhandene Bebauung. Die Planfläche hat einen Umfang von ca. 8,5 ha und umfasst die Flurstücke 67 (teilw.), 30, 375/27, 375/25, 31, 32/1, 388/6 (teilw.), 1, 2, 3, 4, 118/4 (teilw.), 16 (teilw.), 17, 95/89, 18, 95/331 (teilw.) der Flur 13 in der Gemarkung Niederkaufungen. Räumlich wird die Planfläche begrenzt durch den südlichen Rand der anschließenden Wohnbebauung von Niederkaufungen im Norden, landwirtschaftliche Flächen im Osten, die Trasse der B7 im Süden mit gehölzbestandener Böschung und die Straße „Am Setzebach“ sowie daran angrenzende weitere landwirtschaftliche Flächen im Westen.
Der Teilgeltungsbereich B liegt nördlich der B7 am Fuß der Böschung, verläuft straßenbegleitend zu dieser und umfasst mit einer Größe von 0,3 ha die Flurstücke 66/2 (teilw.), 34/1 (teilw.), 39 (teilw.), 33/1 (teilw.), 5 (teilw.), 16 (teilw.), und 43 (teilw.). Die Fläche dient für Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes.
Bei den Teilgeltungsbereichen C und D handelt es sich um externe Ausgleichsflächen. Sie befinden sich nördlich der B7 am westlichen Siedlungsrand von Niederkaufungen (Teilgeltungsbereich C) sowie südlich der B7 am östlichen Siedlungsrand von Oberkaufungen (Teilgeltungsbereich D) und umfassen die Flurstücke 145 der Flur 4, Gemarkung Niederkaufungen sowie Flurstücke 38 (teilw.) der Flur 26, Gemarkung Oberkaufungen. Der Teilgeltungsbereich C weist hierbei eine Größe von 0,35 ha und der Teilgeltungsbereich D eine Größe von 2,4 ha auf.
Teilgeltungsbereich A & B, Bebauungsplan Nr. 98 „Südlicher Ortsrand Niederkaufungen“
Teilgeltungsbereich C, Bebauungsplan Nr. 98 „Südlicher Ortsrand Niederkaufungen“
Teilgeltungsbereich D, Bebauungsplan Nr. 98 „Südlicher Ortsrand Niederkaufungen“
Ziele und Zwecke der Planung:
Ziel des Bebauungsplans Nr. 98 „Südlicher Ortsrand Niederkaufungen“ ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets am südlichen Rand von Niederkaufungen. Damit soll eine geordnete Siedlungsentwicklung in direkter Anbindung an die bestehende Bebauung ermöglicht werden, um der anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken sowohl innerhalb der Gemeinde Kaufungen als auch im Gebiet des Zweckverbands Raum Kassel gerecht zu werden. Auf der geplanten Fläche sollen rund 250 Wohneinheiten entstehen. Vorgesehen sind Grundstücksgrößen von 300 m² bis 600 m² für freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie größere Grundstücke von 900 m² bis 1.300 m² für den Geschosswohnungsbau. Ziel ist es, insbesondere für junge Familien mit Kindern ein attraktives und vielfältiges Wohnangebot zu schaffen. Alternative Flächen für eine entsprechende Entwicklung innerhalb der bestehenden Siedlungsstruktur oder an anderen geeigneten Standorten am Siedlungsrand der Gemeinde stehen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung. Die geplante Wohnsiedlung soll daher den kurz- bis mittelfristigen Bedarf an Wohnbauflächen in der Gemeinde Kaufungen und teilweise auch im Zweckverbandsgebiet Raum Kassel decken. Ein wesentlicher Teil der betroffenen Grundstücke befindet sich bereits im Eigentum der Gemeinde Kaufungen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB des Baugesetzbuches wird hierfür die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wie folgt durchgeführt:
Die Beteiligung der Öffentlichkeit findet von Freitag, dem 16. Januar 2026 bis einschließlich Montag, dem 16. Februar 2026
statt. Der Entwurf des Bebauungsplans kann im Rathaus der Gemeinde Kaufungen, Leipziger Straße 463, Oberkaufungen, im Bauamt, 2. Stock, Zimmer 200 während der Dienststunden: Montag 8:30 Uhr bis 18 Uhr, Dienstag bis Donnerstag 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr, Freitag 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr eingesehen werden. Darüber hinaus ist die Planung auf der Homepage der Gemeinde Kaufungen https://www.kaufungen.eu/Aktuelles/Aktuelle-Bauleitplanung/ einsehbar.
Stellungnahmen können bevorzugt elektronisch per E-Mail an bauleitplanung@kaufungen.de oder schriftlich bei der Gemeinde Kaufungen, Leipziger Straße 463, 34260 Kaufungen eingereicht werden.
Es wird darauf hinwiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass die Durchführung und Vorbereitung von Verfahrensschritten gemäß § 4b Baugesetzbuch einem Dritten übertragen worden ist.
Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgt durch gesonderte schriftliche Beteiligung.
Es wird darauf hingewiesen, dass folgende umweltbezogene Informationen vorliegen:
Schutzgüter und Umweltinformationen (Art der Information)
Flora / Fauna / Artenschutz: Aussagen zur naturschutzfachlichen Eingriff-/Ausgleichplanung, Aussagen zum (artenschutzrechtlichen) Kompensationsbedarf, Aussagen zur Struktur und Biotopausstattung sowie zur Entwicklung (Fachgutachten vom 03.01.2022; Umweltbericht, Stellungnahmen, Begründung)
Boden und Fläche: Informationen zur Bodenart, Bodenbeschaffenheit, Bodenzustand, Umfang der Bodenversiegelung, Versickerung sowie Aussagen zur Siedlungserweiterung, zum Gebot des schonenden Umgangs mit Boden, zum Verlust von Ackerland durch das Plangebiet, zum möglichen Vorhandensein von Kampfmitteln (Stellungnahme, Umweltbericht, Begründung)
Wasser: Informationen zum Freihalten des Uferrandstreifens des Gewässers Setzebach von jeglichen Eingriffen und baulichen Maßnahmen, Aussagen zum Umgang mit Niederschlagswasser (Stellungnahmen, Umweltbericht, Begründung)
Klima und Luft: Informationen zu klimawirksamen Freiflächen und Verlauf der Luftleitbahn, Aussagen zur Klimaanpassung (Stellungnahmen, Umweltbericht)
Mensch: Information zum Lärmschutz/Schallschutz, Existensgefährdung eines Betriebs bei Acherflächenverlust, Trink- und Löschwasserversorgung (Fachgutachten vom 29. Oktober 2025; Stellungnahme, Umweltbericht, Begründung)
Orts- und Landschaftsbild: Informationen zu den Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild (Umweltbericht)
Der Gemeindevorstand
der Kunigundengemeinde Kaufungen
gez. Arnim Roß
Bürgermeister