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27.04.2020

Ab heute Maskenpflicht in Hessen - auch Postagenturen betroffen

Ab Montag, den 27. April gilt die Maskenpflicht in Hessen, das hat die Hessische Landesregierung kürzlich beschlossen. Der Mund-Nasen-Schutz ist in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs und in Publikumsbereichen von Geschäften, Bank- und Postfilialen zu tragen. Auch in den Kaufunger Postfilialen sind die Masken Pflicht. Dabei werden die Kontaktbeschränkungen und die Abstandsregeln nicht außer Kraft gesetzt, im Gegenteil: Das Abstandhalten bleibt weiterhin oberstes Gebot.

Die Landesregierung weist darauf hin, dass es sich bei dem Mund-Nasen-Schutz um Alltagsmasken handeln sollte. Die professionellen medizinischen Masken müssen dem medizinischen Personal vorbehalten sein.

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen, insbesondere Trennvorrichtungen, getroffen werden. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren oder Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder einer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

Das Nichttragen einer Maske stellt grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Ordnungsbehördenbezirk wird in Zusammenarbeit mit der Polizei das Einhalten der Maskenpflicht in öffentlichen Bereichen in Kaufungen streng kontrollieren.