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25.03.2021

Corona-Beschlüsse - das gilt in Hessen ab Montag, 29. März

Der bereits bisher geltende Corona-Lockdown wird bis zum 18. April verlängert, weitere Öffnungen sind somit nicht geplant.

An den Ostertagen wird es entgegen vorheriger Ankündigungen keinen erweiterten Feiertag geben.

Die Kontaktbeschränkungen bleiben unverändert: private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand beschränkt. Maximal fünf Personen sollen sich treffen können, Kinder bis 14 Jahre werden hierbei nicht mitgezählt.

Für den Einzelhandel darf es keinen Einkauf mit Terminen („Click and meet“) mehr geben, Ware kann jedoch abgeholt werden („Click and collect“). Supermärkte, Drogerien, Friseure, Garten- und Baumärkte bleiben geöffnet.

Museen und Zoos bleiben ebenfalls geöffnet und auch die zuletzt geltenden Möglichkeiten, Sport zu betreiben, bleiben bestehen.

Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen werden ab Gründonnerstag (01.04.) erweitert: zwei Personen dürfen pro Tag bei Bewohnern zu Besuch sein.

Eine landesweite nächtliche Ausgangssperre ist nicht vorgesehen.

Die Landkreise können bei steigenden Inzidenzzahlen mit weiteren Maßnahmen vor Ort reagieren.