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18.12.2020

Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen ab 16. Dezember 2020: Konsequenzen für Kaufungen

Ab dem 16. Dezember 2020 gilt landesweit die neue Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen zur Bekämpfung des Coronavirus. Die bestehenden Beschlüsse der Landesverordnung bleiben weiterhin bestehen, werden aber zunächst bis zum 10. Januar 2021 um weitere Maßnahmen ergänzt. Was das für Kaufungen bedeutet, wird im Folgenden aufgezeigt:

Private Zusammenkünfte
Private Zusammenkünfte sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder unter 14 Jahre sind hiervon ausgeschlossen

Weihnachten
Als Ausnahme von den geltenden Kontaktbeschränkungen sind vom 24. bis 26. Dezember 2020 Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis möglich, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände sind. Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens wird dringend dazu geraten, Kontakte auch während der Weihnachtsfeiertage auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Silvester und Feuerwerk
Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist verboten. Der Ordnungsbehördenbezirk fordert dringend dazu auf, in diesem Jahr auf Silvesterfeierlichkeiten jeglicher Art zu verzichten und keine Feuerwerkskörper, Pyrotechnik o.ä. zu verwenden. Das Gesundheitssystem und insbesondere die Krankenhäuser sind derzeit aufgrund der Pandemie sehr stark ausgelastet. Gemeinsam sollte alles dafür getan werden, um unnötige weitere Belastungen, zum Beispiel durch Verletzungen aufgrund von Feuerwerkskörpern, zu vermeiden.

Schulen und Kitas
Die Präsenzpflicht an den Schulen wird vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt.

Und auch der Betrieb der Kaufunger Kindertagesstätten wird in dieser Zeit auf ein Minimum reduziert. Es gilt der dringliche Appell, die Kinder wann immer möglich zu Hause zu betreuen und die Betreuungsangebote nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Eltern, denen es nicht möglich ist, ihr Kind zu Hause zu betreuen, können die eingerichtete Notbetreuung in Absprache mit der jeweiligen Einrichtung in Anspruch nehmen.

Dienstleistungen
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Nagelstudios oder Massagepraxen sind geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physiotherapie, bleiben weiterhin möglich.

Einzelhandel
Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, KFZ- und Fahrradwerkstätten, Banken, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf sowie des Großhandels schließt vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021.

Gottesdienste
Gottesdienste in Kirchen sowie andere Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,50 Metern wird eingehalten, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang wird untersagt.

Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Landkreis Kassel (Bürgertelefon) unter 0561-1003-1177 oder an das Ordnungsamt der Gemeinde Kaufungen unter 05605-802-1300 (bitte beachten Sie die geänderten Sprechzeiten über die Weihnachtsfeiertage).