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21.01.2021

Corona-Lockdown geht in die Verlängerung

Die Hessische Landesregierung hat die Maßnahmen, die beim letzten Corona-Gipfel zwischen Bund und Ländern beschlossen wurden, beraten und die folgende Umsetzung in Hessen verfügt:

-       Verlängerung des befristeten Lockdowns mit Schließung der Gastronomie, Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen

-       Fortführung der bisher bestehenden Kontaktbeschränkungen, wobei die 15-Kilometer-Regel in Corona-Hotspots zugunsten lokaler Absperrungen entfällt

-       Verschärfte Maskenpflicht: Tragen einer medizinischen Maske (OP-Masken, Mund-Nase-Bedeckung der Standards FFP 2, KN 95, N 95) in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr

-       Homeoffice-Gebot, wo dies möglich ist

-       Testpflicht für Besucher*innen in Alten- und Pflegeheimen

-       Die Regelungen für die Schulen bleiben erhalten, Kitas sollen geöffnet bleiben – es gilt weiterhin die dringende Empfehlung, Kinder zuhause zu betreuen.

 

Die Einschränkungen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus gelten ab 23. Januar vorerst bis zum 14. Februar.