Corona-Lockdown geht in die Verlängerung
Die Hessische Landesregierung hat die Maßnahmen, die beim letzten Corona-Gipfel zwischen Bund und Ländern beschlossen wurden, beraten und die folgende Umsetzung in Hessen verfügt:
- Verlängerung des befristeten Lockdowns mit Schließung der Gastronomie, Einzelhandel, Freizeiteinrichtungen
- Fortführung der bisher bestehenden Kontaktbeschränkungen, wobei die 15-Kilometer-Regel in Corona-Hotspots zugunsten lokaler Absperrungen entfällt
- Verschärfte Maskenpflicht: Tragen einer medizinischen Maske (OP-Masken, Mund-Nase-Bedeckung der Standards FFP 2, KN 95, N 95) in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr
- Homeoffice-Gebot, wo dies möglich ist
- Testpflicht für Besucher*innen in Alten- und Pflegeheimen
- Die Regelungen für die Schulen bleiben erhalten, Kitas sollen geöffnet bleiben – es gilt weiterhin die dringende Empfehlung, Kinder zuhause zu betreuen.
Die Einschränkungen zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus gelten ab 23. Januar vorerst bis zum 14. Februar.