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08.03.2021

Corona-Lockerungen in Hessen

Nach dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern informierte die hessische Landesregierung in der vergangenen Woche über neue Beschlüsse, die vom 8. März bis zunächst zum 28. März gelten sollen. Hintergrund für einen neuen Öffnungsplan, der vom Corona-Kabinett vorgestellt wurde, sind neue Testmöglichkeiten sowie die begonnenen Impfungen.

Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert: zwei Hausstände mit insgesamt fünf Personen können sich privat treffen, Kinder unter 14 Jahren zählen hierzu nicht.
Seit Montag dürfen Baumärkte, Buchhandlungen und Blumenläden öffnen. Alle weiteren Geschäfte dürfen im Rahmen einer „Click and meet“-Regel (Voranmeldung mit Termin) öffnen, wenn die landesweite Inzidenz unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Personen in den vergangenen sieben Tagen beträgt. Dabei gilt eine Verkaufsfläche von 40 Quadratmetern pro Kunde. Die „Click and meet“ Regel gilt ebenso für Fitnessstudios. Kinder bis 14 Jahre dürfen wieder auf Außenflächen Sport treiben. Auch Museums- und Zoobesuche sind mit Voranmeldung und Kontaktdatenhinterlegung möglich. Betriebe im Bereich der Körperpflege werden - wie schon bereits die Friseurgeschäfte - geöffnet, Kunden wird vor dem Besuch ein Corona-Test empfohlen.

In Hessen sollen bald Schnelltests für die Bürger*innen in Impfzentren, Arztpraxen und Apotheken verfügbar sein. Die Kosten für einen Schnelltest pro Woche übernimmt der Bund, wenn er durch professionelles Personal durchgeführt wird. Auch die Ausgabe von Selbsttests durch den freien Handel soll zügig ermöglicht werden. Nach einem positiven Ergebnis muss ein zusätzlicher PCR-Test durchgeführt und die häusliche Quarantäne eingehalten werden.

Abstand, Maske und die Einhaltung der Hygieneregeln bleiben weiterhin zentrale Voraussetzungen der Lockerungen!