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08.07.2020

Förderungen aus dem Sondervermögen nach dem Corona-Hilfeprogramm »Kaufungen blickt nach vorn«

Kaufunger Vereine, Verbände, Institutionen, Gewerbetreibende, Kunst- und/oder Kulturschaffende können aus dem Sondervermögen zinslose Darlehen in Höhe von bis zu 20.000 Euro erhalten, um durch die Pandemie hervorgerufene wirtschaftliche Schwierigkeiten beziehungsweise Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Die Regelung gilt für die Zeit der Corona-Pandemie und zunächst bis zum 31.12.2020.

„Die Förderung aus dem Sondervermögen ist die tragende Säule unseres Corona - Hilfe- und Konsolidierungsplan Kaufungen blickt nach vorn“, erklärt der Bürgermeister. „Sie belastet nicht den aktuellen Haushalt und gewährt der Gemeinde die Möglichkeit, durch zinslose Kredite zu unterstützen, um einen Zusammenbruch des Kaufunger Gewerbes, der Kaufunger Kulturszene und des Vereinslebens zu verhindern.“ Insbesondere soll dadurch die Überbrückung von Liquiditätsengpässen gefördert werden. Rund 200.000 Euro stehen derzeit im Sondervermögen für die verschiedenen Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Es sind zinslose Darlehen bis zu 20.000 Euro möglich. Die Rückzahlung erfolgt über 60 Monate. Über die Darlehensvergabe entscheidet der Gemeindevorstand nach vorgegebenen Kriterien. Interessierte können sich im Rathaus an Andreas Graf wenden (Tel. 802-2220, Email a.graf@kaufungen.de).