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07.02.2022

Hessische Landesregierung ändert Corona-Schutzverordnung

Neue Regelungen für Einzelhandel und Großveranstaltungen

Die Hessische Landesregierung hat Änderungen an der Coronavirus-Schutzverordnung beschlossen, die mit Datum vom 7. Februar 2022 in Kraft treten. Diese betreffen insbesondere die Abschaffung der 2G-Regel im gesamten Einzelhandel sowie neue Vorgaben für Großveranstaltungen, zu denen wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zugelassen werden.

Regelungen im Einzelhandel

Im hessischen Einzelhandel wird die 2G-Regel aufgehoben. Stattdessen gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Personen über 15 Jahren im gesamten Einzelhandel, also auch im Supermarkt, in der Drogerie etc.

Für Kinder und Jugendliche gilt wie bisher: Kinder unter sechs Jahren haben keine Maskenpflicht; bis einschließlich 15 Jahre ist die medizinische Maske vorgeschrieben. Ab 16 Jahre gilt die FFP2-Regelung verpflichtend.

Regelungen für Veranstaltungen

Bei Großveranstaltungen dürfen künftig im Freien bis zu 10.000 Menschen teilnehmen. In Innenräumen wird die Auslastung auf maximal 4.000 Zuschauer*innen begrenzt. Die Teilnahme an Veranstaltungen ist weiterhin nur für Geimpfte und Genesene möglich, drinnen greift ab 10 Personen und draußen ab 250 Personen die 2-G-Plus-Regel.

Hot-Spot-Regeln aufgehoben

Die inzidenzabhängigen Hotspot-Regeln werden aufgehoben. Stattdessen gilt landesweit die Festlegung von 2-G-Plus in Innenräumen bei allen Veranstaltungen und Kulturangeboten ab 10 Personen, in Freizeiteinrichtungen, in Schlössern und Museen, in gedeckten Sportstätten und bei touristischen Übernachtungen.

Weitere Infos unter https://www.hessen.de/ .