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12.02.2021

Neue Beschlüsse des hessischen Corona-Kabinetts

Der Lockdown mit den bisher gültigen Kontaktbeschränkungen und der Maskenpflicht wurde verlängert bis zum 07. März 2021. Auch der Einzelhandel bleibt vorerst geschlossen, lediglich Friseure dürfen am 01. März ihre Geschäfte wieder öffnen.
Weitere Erleichterungen sind an die regionalen Entwicklungen des Infektionsgeschehens geknüpft.

Ab dem 22. Februar wird es für die Schulklassen 1 bis 6 Wechselunterricht geben, ab Klasse 7 bleiben die Schüler*innen im Distanzunterricht. Für die Abschlussklasse gilt weiterhin der Präsenzunterricht, ebenso wie für die Vor-Abiturjahrgänge (Q 2).
Ab Klasse 1 gibt es nun eine Maskenpflicht im Unterricht, die Testmöglichkeiten für Lehrer*innen und Erzieher*innen werden verdoppelt auf wöchentliche Testungen.

Die Kitas werden ab dem 22. Februar für den eingeschränkten Regelbetrieb, das heißt mit eingeschränkten Betreuungszeiten, geöffnet.

Die nächste Bund-Länder-Konferenz ist für den 03. März 2021 geplant.