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18.08.2021

Neue Corona-Regeln für Hessen

Im Nachgang zur Bund-Länder-Konferenz der vergangenen Woche hat nun auch die Hessische Landesregierung die neuen Regelungen vorgestellt.

Die Corona-Schutzverordnung des Landes wird demnach verlängert und die Corona-Regeln richten sich in Hessen weiterhin nach dem Sieben-Tage-Inzidenzwert aus. Das schon bisher geltende Eskalationskonzept mit drei Inzidenzstufen wird ausgeweitet. Bei steigenden Inzidenzen vor Ort müssen die Kreise und kreisfreien Städte enstprechend weitergehende Beschränkungen ergreifen - der Landkreis Kassel setzt diese Vorgaben ohne Änderung ab dem 21. August um.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Ab einer Inzidenz über 35 gilt die sogenannte 3-G-Regel ("geimpft", "getestet", "genesen") nicht nur beim Besuch der Innengastronomie und bei größeren Zusammenkünften, sondern auch in vielen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, zum Beispiel in Kultur- und Sportstätten, Hotels und bei Betrieben mit körpernahen Dienstleistungen.

  • Ab einer Inzidenz über 50 muss in Gedrängesituationen auch draußen eine Maske getragen werden. Veranstaltungen können draußen ohne Genehmigung mit bis zu 500 Personen (bislang 200) und in Innenräumen mit bis zu 250 Personen (bislang 100) stattfinden. Geimpfte und Genesene zählen hierbei nicht mit.

  • Ab einer Inzidenz von 100 gilt die 3-G-Regel in der Gastronomie auch im Außenbereich. Im Einzelhandel soll es dann wieder Quadratmeter-Vorgaben geben und im Nahverkehr gilt die FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste. Auch Kontaktbeschränkungen auf zehn Personen sind erforderlich, wobei Geimpfte und Genesene nicht mitzählen.

    Das Eskalationskonzept sieht keinen Lockdown mehr vor – bei Inzidenzzahlen deutlich über 100 muss vor Ort jedoch neu über Maßnahmen entschieden werden.

    Nach den Sommerferien soll es auch bei steigenden Inzidenzzahlen keinen Wechselunterricht und keinen Distanzunterricht mehr geben. Der Testrhythmus mit zwei Test pro Woche (in den ersten beiden Nachferienwochen drei Tests pro Woche) bleibt erhalten, es gilt weiterhin die Maskenpflicht am Platz. Zukünftig wird ein sogenanntes Testheft für Schüler*innen ausgestellt, indem die Testungen vermerkt werden – diese sind dann auch in der Freizeit bei Veranstaltungen, Kinobesuchen etc. gültig.

     

    Die neue Verordnung tritt am Donnerstag, 19. August, in Kraft und gilt zunächst bis zum 16. September.

    Alle Bürger*innen sind weiterhin dazu aufgerufen, das flächendeckende, kostenlose Impfangebot wahrzunehmen.