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22.11.2021

Neue Regeln ab Montag im ÖPNV: 3 G in Bussen und Bahnen der KVG

Information der KVG

Nach der beschlossenen Änderung des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes gilt ab dem kommenden Montag, 22. November, auch in allen Bussen und Bahnen der KVG die 3 G-Regel. Die KVG begrüßt die neue gesetzliche Regelung vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der Inzidenzwerte.

Nach der für alle ÖPNV-Unternehmen geltenden Gesetzesnovelle müssen Fahrgäste beim Betreten eines Busses oder eine Bahn geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Der negative Antigen-Test darf höchstens 24 Stunden alt sein.

Die Pflicht, mindestens eine so genannte OP-Maske in Haltestellen und ÖPNV-Fahrzeugen zu tragen, gilt unabhängig davon weiter.

Die KVG wird die Einhaltung und die Kontrolle der neuen gesetzlichen Regelung im ÖPNV in geeigneter Form unterstützen und auf den elektronischen Anzeigetafeln in Haltestellen auf die 3 G-Regel hinweisen.


Mehr Informationen über die KVG unter: www.kvg.de