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11.01.2023

Aufruf zur Wahl der Schiedspersonen

Aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode ist in diesem Jahr im Schiedsamtsbezirk Oberkaufungen und Niederkaufungen folgendes Schiedsamt zu besetzen:

Interessierten Personen wird hiermit die Gelegenheit gegeben, sich um dieses Schiedsamt zu bewerben und sich zur Wahl zu stellen.
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner (Schiedspersonen) sind dazu berufen, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen, soweit ihre Zuständigkeit dafür in den einschlägigen Vorschriften geregelt ist. Schlichtungsverhandlungen finden überwiegend in einem Amtsraum statt, den die Gemeinde zur Verfügung stellt; sie können aber auch in der Privatwohnung der Schiedsperson geführt werden. Durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre, schaffen die Schiedspersonen die Vorrausetzung dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.
Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen die Schiedspersonen ehrenamtlich war. Sie werden von der Gemeindevertretung der Gemeinde Kaufungen auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Kassel. Nach Ablauf der Wahlzeit ist eine Wiederwahl möglich

Wer sich bewerben möchte, kann einen Antrag bei der Gemeinde Kaufungen stellen. Diese ist wie folgt möglich:

- ein Formular auf der Homepage ausdrucken und an uns versenden per Post oder E-Mail
- einen Antrag bei uns abholen ausfüllen und versenden per Post oder E-Mail
- Antrag per E-Mail anfordern unter s.peters@kaufungen.de

Sie können sich bis zum 24.02.2023 bei der Gemeinde Kaufungen bewerben. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung unter folgender Telefonnummer 05605-802-1030.

Ihre Gemeinde Kaufungen