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31.05.2012
Bildungs- und Teilhabepaket
Bildung und Teilhabepaket – eine Chance für Kinder
Seit Ende März 2011 haben Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien die Chance zum Mitmachen und dabei sein:
Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung ermöglicht bedürftigen Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an Klassenfahrten, Schulessen sowie sportlichen und kulturellen Freizeitangeboten. Darüber hinaus werden Zuschüsse für den Schulbedarf, persönliche Nachhilfe und Schulbeförderung gezahlt.
Diese Bandbreite an Fördergeldern eröffnet Kindern und Jugendlichen neue Wege und bietet bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Nun kommt es darauf an, dass diese Möglichkeiten in der Öffentlichkeit weitergetragen werden und die jungen Menschen erreichen, die die Leistungen in Anspruch nehmen können.
Auch Kaufungen hat sich zum Ziel gesetzt, dass Bildungspaket vor Ort mit Leben zu füllen und Vereine, Verbände, Schulen und Kitas über die Fördermöglichkeiten zu informieren. So fand am 15. Mai 2012 eine Informationsveranstaltung des Lokalen Bündnisses für Familie im Regionalmuseum Kaufungen statt. Vertreter und Vertreterinnen von Schulen, Kitas, Kirchen, Vereinen und Verbänden waren gekommen, um sich über Möglichkeiten zu informieren und in ihren Kreisen aktiv zu werden. „Mich freut es, so viele Multiplikatoren am Tisch sitzen zu haben, die diese Informationen an die Betroffenen weiterleiten, damit die Förderungen auch in Anspruch genommen werden.“, erklärte Uwe Motz, Mitarbeiter der Jugendarbeit Kaufungen. Er führte mit einem Vortrag über das Bildungs- und Teilhabepaket durch den Informationsabend und stand mit Rat und Tat zu Verfügung. An seiner Seite saß Iris Unrau, Mitarbeiterin der Gemeindeverwaltung im Bereich Sozialamt, die den interessierten Zuhörern Fragen rund um die Antragsstellung und die Förderberechtigung beantwortete. In dem Vortrag wurden Informationen rund um die Fragen: - Wer ist grundsätzlich berechtigt? - Was kann gefördert werden? - Wie und wo kann ich einen Antrag stellen? beantwortet und näher erläutert. So haben grundsätzliche Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres die Berechtigung zur Förderung durch das Bildungspaket, wenn eine Kindertageseinrichtung bzw. eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht wird. Anspruch besteht dann, wenn Familien
-Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
-Sozialhilfe nach SGB XII (Hartz IV) oder §2 AsylbLG
-Wohngeld
-oder Kinderzuschlag
beziehen.
Uwe Motz berichtete, dass heutzutage immer noch eine hohe Scharmgrenze herrsche, die viele Familien daran hindere, die Fördermöglichkeiten für ihre Kinder in Anspruch zu nehmen. Er appellierte daher an die sozialen, kulturellen und sportlichen Institutionen aktiv zu werden und mit Familien ins Gespräch zu kommen, um das Bildungspaket publik zu machen und den betroffenen Eltern neue Möglichkeiten zu eröffnen. Gabriele Worlikar, Schulleiterin der Ernst-Abbe-Schule, berichtete aus ihrem eigenen Erfahrungsfeld, dass zu Beginn des Projektes Informationen und Unterlagen fehlten, um die betroffenen Familien zu erreichen. „Die Anträge haben sich mittlerweile gesteigert, trotzdem könnte der Zulauf höher sein.“, berichtete Schulleiterin Worlikar. Auch Kirsten Kraft, Leiterin der Kita Pusteblume, schilderte die mangelnde Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten in der Kaufunger Einrichtung und deutete ihr Vorhaben an, in Zukunft mehr Informationen bei Elternabenden bereitzustellen und Eltern direkt bei Kita-Anmeldungen auf die Fördermöglichkeiten hinzuweisen.
Das Bildungspaket sieht grundsätzlich vor, kulturelle, sportliche und Freizeitangebote, Mittagessen in Kitas, Schulen und Horten, Schulbedarf, Lernförderung, Tagesausflüge und Klassenfahrten sowie Schulbeförderung zu fördern. Kinder sollen nicht ausgeschlossen werden - „Teilhabe“ ist das Leitmotiv des Bildungspakets. Deshalb werden zum Beispiel Beiträge für Sportvereine oder Musikschulen in Höhe von monatlich 10,00 Euro übernommen. Zuschüsse für nötige Lernmaterialien werden mit insgesamt 100,00 Euro bereitgestellt und Tagesausflüge sowie Klassenfahrten werden im Gruppenverband komplett finanziert. Darüber hinaus haben Kinder ein Recht auf Lernförderung und werden mit einem angemessenen Betrag pro Schuljahr und pro Fach gefördert. Auch die Kosten für Mittagessen in Kitas, Schulen, und Horts werden unter einem verbleibenden Eigenanteil von 1,00 Euro pro Essen übernommen.
Eine Bandbreite an Fördermöglichkeiten, die Kindern und Jugendlichen die Chance bietet, neue Erfahrungen zu sammeln, Talente zu entdecken und am sozialen Leben teilzuhaben.
Machen Sie mit, lassen Sie ihre Kinder teilhaben und nehmen Sie die Möglichkeiten in Anspruch.
Bei Fragen steht Ihnen Iris Unrau, Ansprechpartnerin der Gemeinde Kaufungen (Tel.: 05605-802150 oder i.unrau@kaufungen.de) gern zu Verfügung. Dort liegen auch Informationsbroschüren und Flyer bereit. Allgemeine Informationen finden Sie auch im Internet unter www.bildungspaket.bmas.de. Wenn Sie den Antrag lieber direkt bei der bewilligenden Stelle abgeben möchten wenden Sie sich bitte an:
Landkreis Kassel
Sozialamt
Frau Drebes – Rausch
Ritterstr. 1
34466 Wolfhagen
(für Bezieher von Wohngeld und Kinderzuschlag)
Landkreis Kassel
Jobcenter
Ständeplatz 23
34117 Kassel
(für erwerbsfähige Arbeitssuchende)
Landkreis Kassel
Kulturbahnhof/ Nordflügel
Rainer-Dierichs-Platz 1
34117 Kassel
(für Bezieher von Asylbewerberleistungen)