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03.11.2020

Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen vom 29.10.2020: Auswirkungen auf Kaufungen

Ab dem 2. November 2020 gilt landesweit die neue Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen zur Bekämpfung des Coronavirus. Was das für Kaufungen bedeutet, wird im Folgenden aufgezeigt:

Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum
Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, höchstens jedoch mit zehn Personen.

Erweiterte Maskenpflicht in der Öffentlichkeit
Auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel muss eine Alltagsmaske getragen werden, sofern dort eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht sichergestellt werden kann, insbesondere in Fußgängerzonen und an Verkehrsknotenpunkten, wie Haltestellen. Auch in unmittelbarer Nähe von Schulen und Kindertagesstätten ist das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen Pflicht.

Veranstaltungen und Feiern
Öffentliche Veranstaltungen finden nur noch bei besonderem öffentlichem Interesse statt. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Auch private Veranstaltungen außerhalb der eigenen Wohnung sind untersagt. Innerhalb der eigenen Wohnung sind Zusammenkünfte nur in einem engen privaten Kreis erlaubt. Hier sollte auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern sowie die Einhaltung der allgemeinen Hygieneempfehlungen geachtet werden.

Gemeinschaftshäuser,Versammlungsstätten
Alle gemeindlichen Versammlungsstätten sind geschlossen.
Belegungen finden nur bei Veranstaltungen mit besonderem öffentlichem Interesse statt.

Kitas
Die gemeindlichen Kindertagesstätten bleiben unter den geltenden Hygienevorschriften geöffnet.

Jugendarbeit
Die Angebote und etwaig anstehende Veranstaltungen der Jugendarbeit werden mit sofortiger Wirkung eingestellt. Dies betrifft auch die wöchentlichen Öffnungszeiten des neuen Jugendraumes am Festplatz.

Bücherei
Die Bücherei Kaufungen bleibt unter den geltenden Hygienebestimmungen geöffnet. Es wird jedoch ausdrücklich auf den Bestell- und Abholservice hingewiesen, der eine Ausleihe mit wenig direktem Kontakt möglich macht. Weitere Informationen unter www.kaufungen.eu

Museum
Das Regionalmuseum bleibt zunächst bis zum 30. November 2020 geschlossen.

Begegnungsstätte
Die Angebote der Begegnungsstätte Kaufungen werden ab sofort eingestellt. Das Team der Begegnungsstätte ist weiterhin telefonisch erreichbar, um Sorgen, Nöte und Alltagsgeschichten zu bereden. Tel. 05605 802- 1520 oder -1270.

Sportstätten
Die Ausübung von Freizeit- und Amateursport ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Alle gemeindlichen Sportstätten sind bis auf weiteres geschlossen.

Spielplätze/ Skateranlage
Alle gemeindlichen Spielplätze sowie die Skateranlage bleiben geöffnet. Es gilt eine Maskenpflicht für Personen ab 13 Jahren.

Beerdigungen
Trauerfeiern können weiterhin in einem begrenzten Personenkreis stattfinden. Dies gilt auch in den gemeindlichen Friedhofskapellen. Hier sind die geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen einzuhalten.

Gastronomie
Restaurants, Gaststätten sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen sind Kantinen sowie die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.


Dienstleistungen
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Nagelstudios oder Massagepraxen sind geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physiotherapie, bleiben weiterhin möglich. Auch Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

Geschäfte
Der Einzelhandel bleibt unter den Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.


Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Landkreis Kassel (Bürgertelefon) unter 0561-1003-1177 oder an das Ordnungsamt der Gemeinde Kaufungen unter 05605-802-1300 (Mo. – Do. 8.30 bis 15.30 Uhr/ Fr. 8.30 bis 12 Uhr)