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21.03.2020

Covid-19-Virus: Hessische Landesregierung verordnet weitere Maßnahmen

Die Hessische Landesregierung hat am 20. März per Verordnung weitere Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Corona-Virus beschlossen. Sie sollen dazu dienen, die sozialen Kontakte der Bürgerinnen und Bürger weiter zu reduzieren. Hier die wichtigsten Maßnahmen im Überblick:

• Ansammlungen und Zusammenkünfte an öffentlichen Orten von mehr als fünf Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind ab dem 21. März untersagt. Dies gilt nicht für den öffentlichen Personennahverkehr.

• Die Obergrenze für Versammlungen und Veranstaltungen wurde von bislang 100 Personen auf maximal fünf Personen reduziert.

• Alle Restaurants und Gaststätten in Hessen werden ab dem 21. März, 12 Uhr, geschlossen bleiben. Lieferdienste und Speiseabholungen können weiterhin durchgeführt werden.

• Notfallbetreuung in den Kitas: Ab sofort ist es ausreichend, wenn nur ein Elternteil in einem „versorgungskritischen Beruf“, beispielsweise als Einsatzkraft bei Polizei, Feuerwehr oder im Gesundheitswesen tätig ist. In diesem Fall darf die Notfallbetreuung in Anspruch genommen werden. Hierzu gibt es eine geänderte Selbsterklärung, die in Abstimmung mit der Unteren Gesundheitsbehörde durch die/den Erziehungsberechtigten zukünftig täglich abzugeben ist.

• Alle Personen, die in den vergangenen zwei Wochen aus einem Risikogebiet des Robert-Koch-Institutes zurückgekehrt sind oder zurückkehren, müssen für 14 Tage in häusliche Quarantäne.

Um diese Maßnahmen durchsetzen zu können, sind neben den Gesundheitsämtern ab sofort auch die Ordnungsämter für den Vollzug zuständig. „Der gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk wird in Kaufungen sowie in den anderen vier angeschlossenen Gemeinden gemeinsam mit der Polizei die Einhaltung der Verordnung streng kontrollieren“, kündigt Bürgermeister Arnim Roß an. „Diese Maßnahmen bedeuten weitere Einschnitte in unsere Freiheitsrechte, aber Rücksichtnahme und Einschränkung in den sozialen Kontakten können zum jetzigen Zeitpunkt Leben retten.“ Der Bürgermeister appelliert daher an alle Kaufungerinnen und Kaufunger, vernünftig zu sein, zuhause zu bleiben und damit Solidarität gegenüber den älteren Menschen zu beweisen.

Die hessische Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 20. März 2020 finden Sie hier.