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Covid-19 Virus: Kaufunger Kitas bleiben geschlossen –Notbetreuung für Eltern aus bestimmten Berufsgruppen wird eingerichtet

Die Hessische Landesregierung hat mit der zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona – Virus vom 13. März 2020 verfügt, dass Kinder bis zum 19. April 2020 die Kindertageseinrichtungen nicht betreten dürfen.

Daher werden in Kaufungen ab Montag, den 16.03. alle Kindertagesstätten geschlossen bleiben.

Die Verordnung sieht nach § 2 (2) eine Notbetreuung für diejenigen Kita-Kinder vor, von denen beide Elternteile – oder im Fall von Alleinerziehenden das ein Elternteil – in „versorgungskritischen“ Berufen hauptberuflich oder ehrenamtlich tätig sind/ist. Das betrifft vorrangig Kinder von ärztlichem, Pflege- und Rettungsdienstpersonal oder auch von Polizei- und Feuerwehrbediensteten (eine genaue Auflistung der Berufe entnehmen Sie bitte der zweiten Verordnung des Landes Hessen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 13. März 2020).

Um dies zu organisieren sind am Montag, den 16.03.2020 alle gemeindlichen Kindertagesstätten mit Personal besetzt. Erziehungsberechtigte, die nach der Hessischen Verordnung einen Anspruch auf Notbetreuung haben, können ihre Kinder in die Einrichtung bringen, in die die Kinder auch sonst gehen. Um die weitere Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen bittet der Gemeindevorstand darum, diese Betreuungsform nur in Anspruch zu nehmen, wenn keine anderen Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Damit der Gemeindevorstand den Anspruch auf die Notbetreuung nachvollziehen kann, müssen die Eltern am Montagmorgen eine Selbsterklärung abgeben oder ausfüllen. Das Formular kann von der Internetseite der Gemeinde herunter geladen werden (bitte hier klicken). Es wird am Montagmorgen aber auch in den Kindertagesstätten/Betreuungseinrichtungen erhältlich sein. Mit dieser Selbsterklärung bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass sie in den genannten „versorgungskritischen“ Berufen tätig sind.

Im Laufe des Montags wird entschieden und organisiert, in welcher oder welchen Einrichtungen die Notbetreuung ab Dienstag, den 17.03.2020 dauerhaft stattfindet. Die betroffenen Eltern werden noch am Montag darüber informiert.

Erziehungsberechtigte, auf die die Verordnung nicht zutrifft, haben keinen Anspruch auf Notfallbetreuung.

Für die Notbetreuung in der Schule/den Schulen obliegt die Organisation der Notbetreuung in den Schulen laut Verordnung den Schulleitungen. Den Eltern von schulpflichtigen Kindern, die eine Notbetreuung im oben genannten Sinne brauchen wird empfohlen, sich an die jeweilige Schulleitung zu wenden.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Der Gemeindevorstand