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31.10.2018

Förderung der Beseitigung von Überschwemmungsschäden aus Mitteln des Sondervermögens

Aufgrund der Veränderungen des Klimas ist zukünftig häufiger mit Starkregenereignissen zu rechnen, in deren Folge es zu Überschwemmungen kommen kann. Dabei entstehen oft Schäden, die für die Anlieger nicht versicherbar sind. Bereits im Februar wurde in der Gemeindevertretung vereinbart, zinslose Darlehen aus dem Sondervermögen für überschwemmungsbedingte und nicht versicherbare Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken bereitzustellen. Grund hierfür war das Überschwemmungsereignis im Bereich des Dautenbachs zu Beginn des Jahres, das zu erheblichen Schäden im privaten und öffentlichen Bereich geführt hatte.

In der Sitzung am 27.09.2018 beschlossen die Gemeindevertreter einstimmig die Änderung der Richtlinien über die Förderungen aus Mitteln des Sondervermögens.

Den Bürgerinnen und Bürgern soll damit die Möglichkeit gegeben werden, bei Schäden, die nicht versicherbar sind oder nicht durch sonstige Mittel, beispielsweise andere staatliche Hilfen, abgedeckt sind, für Instandsetzungen und Reparaturen zinslose Darlehen erhalten zu können. Gefördert wird die Beseitigung von überschwemmungsbedingten Schäden an privaten Gebäuden und Grundstücken auf dem Gebiet der Gemeinde Kaufungen.

Förderfähig sind Überschwemmungsereignisse, die ihre Ursache in über die Ufer tretenden Gewässern, zu langsam abfließendem Wasser nach Starkregen und Verklausungen haben.

Auf Nachweis werden im Schadensfalle 60% der Kosten bis zu 5.000 € je Einzelfall gefördert, wobei das Darlehen in 60 gleichen Monatsraten zu tilgen ist. Eine wiederkehrende Förderung nach jedem Schadenereignis ist möglich.