Fällige Steuern, Abgaben und wiederkehrende Straßenbeiträge
Die Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald-Söhre erhebt für die Gemeinde Kaufungen für das 4. Quartal 2025 zum 15. November 2025 die fälligen Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Müllgebühren, Wasser- und Abwassergebühren), die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die wiederkehrenden Straßenbeiträge.
Bei Überweisungen geben Sie Ihr vollständiges Kassen- bzw. Buchungszeichen an, damit Fehlbuchungen vermieden werden. Sie können den Bescheid der Wasser- und Abwassergebühren und den Bescheid der Grundsteuer, Müllgebühren, der Hundesteuer und der wiederkehrenden Straßenbeiträge in einer Summe überweisen.
Konten der Gemeinde Kaufungen:
Kasseler Sparkasse IBAN: DE46 5205 0353 0204 0005 89
Raiffeisenbank Baunatal eG IBAN: DE13 5206 4156 0004 1070 12
Bitte nutzen Sie die Vorteile des SEPA-Lastschriftverfahrens. Hierbei werden die Ihnen mitgeteilten Beträge zur entsprechenden Fälligkeit eingezogen. Sie zahlen bequem bargeldlos und Sie zahlen immer pünktlich.
Den Vordruck können Sie sich auf der Homepage der Kunigundengemeinde Kaufungen abrufen unter: Rathaus & Politik/ Service & Online-Dienste/ Downloads & Formulare
Offene Forderungen werden ab dem 25. November 2025 nach gesetzlichen Grundlagen gebührenpflichtig gemahnt.
Der Gemeindevorstand
- Gemeinschaftskasse Kaufunger Wald-Söhre -