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07.07.2020

HNA-Anfrage 06.07.2020

Zurzeit wird in den Gemeindegremien das neue Straßenbauprogramm für den Zeitraum 2020 bis 2023 beraten. In diesem Zusammenhang hat die HNA am 06.07.2020 mehrere Fragen zu den Straßenbeiträgen an die Gemeinde gerichtet, die wir wie folgt beantwortet haben.

 

- Wieso wurde das Thema noch mal runtergenommen von der Tagesordnung?

Aufgrund der Diskussionen im Ausschuss - insbesondere zur Fortschreibung des Straßenbauprogramms - soll das Thema zunächst noch weiter im Ausschuss beraten und vorbereitet werden, bevor es zur Beschlussfassung in die Gemeindevertretung geht. Durch die Corona-Pandemie ist der Zeitraum der Beratungen verlängert.

- Laut Beschluss werden die wiederkehrenden Beiträge aktuell bis einschließlich 2023 erhoben, richtig?

Das ist nicht richtig. Die Straßenbeiträge werden aufgrund der durchgeführten Straßenbaumaßnahmen des Vorjahres erhoben, gegebenenfalls mit einem Vorauszahlungsbetrag für die Maßnahmen des aktuellen Jahres.

Die Planung der Straßenbaumaßnahmen in der Zukunft richtet sich nach einem Straßenbauprogramm, das von der Gemeindevertretung beschlossen wird bzw. wurde. Zurzeit wird das neue Straßenbauprogramm für 2020 bis 2023 in den Gemeindegremien beraten. Aufgrund der Corona-Pandemie dauern diese Beratungen noch an.

- Hatte sich Kaufungen für die wiederkehrenden Beiträge entschieden, weil Kaufungen 2014 einen Haushalt mit Defizit hatte und der nur genehmigungsfähig war, wenn sich die Gemeinde dazu bereit erklärt, Straßenbeiträge zu erheben?

Der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom März 2014 hat damals vorgeschrieben, dass defizitäre kommunale Haushalte nur genehmigt werden, wenn die Gemeinde eine Straßenbeitragssatzung hat. Kaufungen hatte traditionell keine Straßenbeitragssatzung. Der Gemeindehaushalt war damals aber defizitär. Um eine Haushaltsgenehmigung zu erhalten, hat die Gemeindevertretung daher in 2014 die Einführung einer Straßenbeitragssatzung mit wiederkehrenden Straßenbeiträgen beschlossen.

- Warum wurden sie dann erst 2018 erstmalig eingezogen?

Die Umsetzung der neuen komplexen Regelung erforderte umfangreiche und detaillierte Vorbereitungen und Berechnungen, zum Beispiel mussten Abrechnungsgebiete festgelegt, Straßen bewertet, Grundstücke und Bebauungen erfasst, Bürger*innen informiert werden und vieles mehr.  Diese erhebliche Vorarbeit war in 2017 abgeschlossen, bevor dann die endgültige Umsetzung erfolgen konnte. Wie beschlossen, wurden die Bescheide im darauffolgenden Jahr erstmalig versandt.

- Für die wiederkehrenden Beiträge entschied sich die Gemeinde aus welchem Grund?

Die Gemeindevertretung hat sich nach eingehender Diskussion für die wiederkehrenden Beiträge entschieden, um die Lasten möglichst gleichmäßig zu verteilen. Im Gegensatz zu einem hohen Einmalbeitrag für die Eigentümer*innen, deren Grundstück an der erneuerten Straße liegen, werden bei diesem Verfahren die Kosten auf viele Schultern in einem Abrechnungsgebiet verteilt, d.h. die Höhe des Beitrags ist für den einzelnen Bürger/die einzelne Bürgerin viel geringer.