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30.01.2023

Schöffenwahl 2023 für die Wahlzeit 2024 - 2028

Amtliche Bekanntmachung

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen sowie die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Frauen und Männer, die am Amtsgericht Kassel und Landgericht Kassel als Vertreterinnen/Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kaufungen und der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Kassel schlagen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffinnen/Schöffen bzw. Jugendschöffinnen/Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffinnen/-schöffen. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde Kaufungen wohnen und am Stichtag 01.01.2024 mindestens 25 sowie höchstens 69 Jahre alt waren. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter/innen, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen/-beamte, Bewährungshelfer/innen, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener/innen sollen nicht zu Schöffinnen/Schöffen gewählt werden. Schöffinnen/Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Schöffinnen/Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin/eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

BEWERBUNG
Für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene):
Bewerbungen bis zum 07. April 2023 an den Gemeindevorstand der Gemeinde Kaufungen, Wahlamt, Leipziger Str. 463, 34260 Kaufungen, E-Mail: wahlamt@kaufungen.de 

Für das Amt eines Jugendschöffen:
Bewerbungen bis zum 07. April 2023 an den Landkreis Kassel, Jugendhilfeausschuss, Wilhelmshöher Allee 19 - 21, 34117 Kassel, E-Mail: info@landkreiskassel.de 

Auf der Webseite https://www.schoeffenwahl.de  können Sie sich ausführlich über das Amt als Schöffin/Schöffe informieren. Bewerbungsformulare finden Sie auf dieser Seite unter "Dokumente".