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Verordnung

Verordnung über die Festsetzung der Beförderungsentgelte für den Taxenverkehr in der Gemeinde Kaufungen

Auf Grund der §§11 Abs. 1 und 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.08.1998 (BGBl. I S. 2521) in Verbindung mit § 1 Ziff. 3 und § 2 Ziff. 2 der Verordnung über die Zuständigkeit nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 27.07.1961 (GVBl. S. 118), in der zur Zeit geltenden Fassung , wird die Verordnung über die Beförderungsentgelte und –bedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Gemeinde Kaufungen vom 01.03.2002, durch die Tariferhöhung wie folgt geändert:

Artikel I

In § 2 werden die Ziffern 1, 2 und 4 wie folgt geändert:

a) Ziffer 1
Die Grundgebühr beträgt 2,30 €

b) Ziffer 2
Der Fahrpreis pro Kilometer beträgt 1,30 €

c) Ziffer 4
Die Wartezeit pro Stunde beträgt 18,00 €

Artikel II

Die Änderung der Verordnung tritt am 01.04.2009 in Kraft.

Gleichzeitig treten die Ziffern 1, 2 und 4 der Verordnung vom 01.03.2002 außer Kraft.

Kaufungen, den 10.03.2009


gez. Klein
Bürgermeister