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Schutzfristenverkürzungsantrag für Archivgut stellen
[Nr.99077015057001 ]

Leistungsbeschreibung

Das Archivgut im Hessischen Landesarchiv steht einer Einsichtnahme grundsätzlich offen. Es bewahrt über 150 Regalkilometer Original-Dokumente aus über 1200 Jahren hessischer, deutscher und europäischer Geschichte.

Zur Vorbereitung eines Besuchs oder einer Anfrage wird eine Recherche im Online-Archivinformationssystem Arcinsys empfohlen. Nach Ihrer Registrierung in Arcinsys können Sie die Archivalien für die Einsichtnahme im Lesesaal des aufbewahrenden Archivs vorbestellen. Bereits digitalisierte Bestände können Sie in Arcinsys online nutzen.

In den Lesesälen können Sie, sofern rechtlich und aus Erhaltungsgründen möglich, selbst digital fotografieren oder alternativ die hauseigenen Scanstellen mit der Anfertigung von Aufnahmen beauftragen. Anfragen an die Staatsarchive können Sie per Mail, auf dem Postweg oder per Telefon übermitteln.

Das Hessische Landesarchiv besteht aus vier Abteilungen: dem Hessischen Staatsarchiv Darmstadt, dem Hessischen Staatsarchiv Marburg (mit Grundbucharchiv, Personenstandsarchiv), dem Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden sowie der Abteilung Zentrale Einrichtungen, zu der u.a. auch das

Digitale Archiv Hessen und die Archivberatung Hessen gehören. Eine weitere Außenstelle ist das in Kooperation mit der Jugendburg Ludwigstein betriebene Archiv der deutschen Jugendbewegung.

Das Hessische Staatsarchiv Darmstadt ist für die Unterlagen des Regierungspräsidiums Darmstadt und der nachgeordneten staatlichen Dienststellen in den zugehörigen Landkreisen und kreisfreien Städten zuständig. Als historisches Archiv verwahrt es die Überlieferung der ehemaligen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und der im Laufe der Jahrhunderte eingegliederten Territorien (adlige und geistliche Herrschaften, Reichsstädte), des Großherzogtums Hessen (bis 1918) und des Volkstaates Hessen (bis 1945).

Das Hessische Staatsarchiv Marburg verwahrt die historische Überlieferung aus dem Gebiet der Landgrafschaft/des Kurfürstentums Hessen, der darin aufgegangenen weltlichen und geistlichen Herrschaften und des Fürstentums Waldeck. Herausragende Urkundenbestände sind die Überlieferung der Reichsabteien Fulda und Hersfeld. Das Staatsarchiv Marburg ist zudem für die Unterlagen der Regierungspräsidien Kassel und Gießen sowie der nachgeordneten staatlichen Dienststellen zuständig.

Das Hessische Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden ist die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen zur hessischen Geschichte seit 1945 und zur NS-Zeit im Bereich des Bundeslandes Hessen. Neben den Unterlagen zu Entnazifizierungsverfahren und Entschädigungen sind hier das Archivgut der hessischen Ministerien sowie aller Behörden, Gerichte und staatlichen Einrichtungen mit Zuständigkeit für ganz Hessen einsehbar. An nachgeordneten staatlichen Dienststellen ist das Hauptstaatsarchiv für die kreisfreien Städte und die Kreise im Sprengel des ehemaligen Regierungsbezirks Wiesbaden zuständig.

Als historisches Archiv bewahrt es u.a. die Überlieferung aus dem Gebiet des Herzogtums Nassau, der Landgrafschaft Hessen-Homburg sowie des preußischen Regierungsbezirks Wiesbaden.

Verfahrensablauf

Einen Schutzfristenverkürzungsantrag stellen Sie auf folgende Weise:

  • Für einen Schutzfristenverkürzungsantrag ist ein gültiger Nutzungsantrag oder ein gültiges Nutzungsformular erforderlich.
  • Registrieren Sie sich hierzu auf arcinsys.hessen.de und füllen Sie unter „Beantragen“ ein Nutzungsformular für das Archiv aus, welches das zu nutzende Archivgut aufbewahrt.
  • Bestellen Sie das Archivgut, das Sie nutzen möchten. Falls es noch Schutzfristen unterliegt (SchlossSymbol), erhalten Sie eine Information.
  • Kontaktieren Sie das Archiv, welches das zu nutzende Archivgut aufbewahrt, und nennen Sie die bestellten Positionen. Falls Sie in gesperrten verborgenen Beständen
  • recherchieren möchten oder Archivgut einsehen möchten, das noch nicht über Arcinsys bestellt werden kann, teilen Sie dies dem Archiv mit.
  • Das Archiv prüft Ihre Bestellungen und erstellt anschließend ein individuelles Formular für Ihren Schutzfristenverkürzungsantrag. Sie werden hierüber per EMail oder postalisch informiert.
  • Sie können das Formular in Arcinsys unter „Beantragen – Meine Schutzfristenverkürzungsanträge“ aufrufen.
  • Füllen Sie das Formular online in Arcinsys aus und senden Sie es (online) an das Archiv.
  • Das Archiv wird im Anschluss Ihren Antrag prüfen. Über Genehmigung oder Ablehnung des Schutzfristenverkürzungsantrags wird ein OnlineBescheid erstellt.
  • Falls Sie schon Archivgut, das noch Schutzfristen unterliegt, bestellt haben, wird dieses in Arcinsys zur Nutzung für Sie freigegeben. Je nach Inhalt des Schutzfristenverkürzungsantrags können auch weitere Archivalien oder gesperrte Bestände für Sie freigegeben werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die für Ihren Schutzfristenverkürzungsantrag zuständige Abteilung des Hessischen Landesarchivs ergibt sich aus der historischen und verwaltungstechnischen Zuständigkeit des Archivs bzw. des in ihm aufbewahrten Archivgut. Das Archiv ist auch an dem im Archivinformationssystem Arcinsys angegeben Archivkürzel erkennbar.

Voraussetzungen

  • Für die Registrierung im OnlineArchivinformationssystem Arcinsys, das Ausfüllen eines Nutzungsformulars und die Einsichtnahme in Archivgut bestehen für die nutzende Person keine rechtlichen Voraussetzungen.
  • Für die Verkürzung von Schutzfristen muss ein öffentliches Interesse vorliegen, die Nutzung muss für ein bestimmtes Forschungsvorhaben erforderlich sein oder es müssen berechtigte Belange vorliegen.
  • Schutzwürdige Belange Dritter oder der betroffenen Personen dürfen nicht beeinträchtigt werden, es sei denn, die betroffenen Personen oder ihre im Archivgesetz definierten Angehörigen haben einer Nutzung zugestimmt oder das öffentliche Interesse an der Durchführung eines Forschungsvorhabens überwiegt erheblich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein Schutzfristenverkürzungsantrag kann nur gestellt werden, wenn ein gültiger Nutzungsantrag oder ein gültiges Nutzungsformular vorliegt.
  • Für die Registrierung im OnlineArchivinformationssystem Arcinsys, das Ausfüllen eines Nutzungsformulars und die Einsichtnahme in Archivgut sind keine Nachweise, Zeugnisse oder andere Unterlagen der nutzenden Person erforderlich.
  • Beim Schutzfristenverkürzungsantrag können abhängig vom Forschungsthema und dem zu nutzenden Archivgut Studien und Hochschulnachweise oder Zustimmungen betroffener Personen erforderlich sein.
  • Ggf. ist im Lesesaal die Vorlage des Personalausweises erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden keine Gebühren erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es bestehen keine rechtlichen Fristen, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können.

Bearbeitungsdauer

Ca. vier bis sechs Wochen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (bei Ablehnung des Schutzfristenverkürzungsantrags)
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Schutzfristenverkürzungsbescheid entnehmen.

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren: ja
  • Schriftform erforderlich: nein

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Landesarchiv

Fachlich freigegeben am

02.11.2020

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