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Bürger*Innenhaushalt 2014

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Schutzimpfungen Finanzierung
[Nr.99134028174000 ]

Leistungsbeschreibung

Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer der Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.

Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.

Fachlich freigegeben am

24.07.2020

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Krankenversicherungskarte
  • Impfausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse. 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung