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Programm »Lebendige Zentren« in den Startlöchern: Geltungsbereich des Fördergebiets beschlossen

Rund ein Jahr nachdem Kaufungen mit dem „Integrierten Stadtentwicklungskonzept“, kurz „ISEK“ genannt, in das hessische Förderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen wurde, wird es nun konkreter: Die Gemeindevertretung hat kürzlich den Geltungsbereich des Fördergebiets Altdorf/Stiftsfreiheit Oberkaufungen beschlossen und das Areal als städtebauliches Erhaltungsgebiet eingestuft. „Um die Aktivitäten in diesem Prozess mit einem möglichst großen Personenkreis abzustimmen, wurde die Kooperation ´Lokale Partnerschaft´ gegründet, die aus Vertretern*innen der örtlichen Politik, Kirche, Kultur und aus sachkundigen Bürgern besteht“, erklärt Bürgermeister Arnim Roß. Darüber hinaus hat die Lossetalgemeinde im Laufe des letzten Jahres ein Fördergebietsmanagement ausgeschrieben, das den Prozess fachlich und planerisch begleitet.

Mit der Aufnahme in das hessische Förderprogramm stehen sowohl der Gemeinde als auch privaten Gebäudeeigentümer*innen im Fördergebiet Zuschüsse des Landes Hessen und des Bundes für Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Verfügung. Im Bereich der privaten Maßnahmen müssen Gebäudeeigentümer*innen jedoch noch etwas Geduld aufbringen, denn die notwendigen Fördermittel stehen erst mit der Förderzusage des Landes zur Verfügung. „Wir gehen davon aus, dass mit dem Förderbescheid 2022 auch die Genehmigung für das private Anreizprogramm erteilt wird“, so der Verwaltungschef weiter. „Wir informieren, sobald wir grünes Licht haben.“
Sollten Gebäudeeigentümer*innen dann eine Förderung über die Lebendige Zentren beantragen, wird ihnen für die ersten Schritte ein Architekt zur Seite gestellt, der durch das Förderprogramm finanziert wird. „Die Beratung ist ein weiterer wichtiger Punkt und Anreiz zur Investitionsbereitschaft“, betont Bürgermeister Arnim Roß. Denn die Qualität des Altdorfes als Wohnstandort hänge im großen Maße vom Engagement der privaten Eigentümer*innen ab.

Im Bereich der öffentlichen Maßnahmen plant die Gemeinde unter anderen die bauliche und museumspädagogische Sanierung und Weiterentwicklung des Regionalmuseums, die Sanierung der Treppenanlagen im Altdorf, Aufwertungen von Plätzen wie dem Rondell „Zur Schönen Aussicht“ und dem Grundstück Domberg 1 oder zusätzliche Baumpflanzungen. Daneben sollen Wege und Straßen im Bereich der Stiftsfreiheit so saniert werden, dass das Natursteinpflaster erhalten bleibt und trotzdem hindernisfrei zu benutzen ist. „Uns geht es um eine behutsame Entwicklung des historischen Kaufunger Kleinods für die nächsten zehn bis 15 Jahre“, betont der Verwaltungschef abschließend.

21.02.2022