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Bürger*Innenhaushalt 2014

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Rodung von Waldflächen Genehmigung
[Nr.99048007006000 ]

Volltext

Nach den Regelungen des Hessischen Waldgesetz bedürfen jegliche Maßnahmen der Waldumwandlung einer Genehmigung. Hierbei ist jeweils zwischen einer dauerhaften und einer vorübergehenden Waldumwandlung zu unterscheiden. Auch die gegebenenfalls notwendige forstrechtliche Kompensation in Form der Wiederaufforstung oder der Walderhaltungsabgabe wird in einem solchen Genehmigungsverfahren durch die zuständige Behörde geprüft. In dem Verfahren werden zudem weitere Fachbehörden beteiligt.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist mit den genannten Anlagen versehen schriftlich oder online bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen. Die Behörde wird dann alle Träger öffentlicher Belange anhören und in Auswertung der Stellungnamen über die Möglichkeit der Erteilung der angestrebten Genehmigung für die Waldumwandlung entscheiden.

Zuständige Stelle

Der Kreisausschuss bzw. bei kreisfreien Städten der Magistrat.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zur Fläche, die gerodet werden soll
  • Angaben zum vorgesehenen forstrechtlichen Ausgleich
  • Einverständniserklärung der Flächeneigentümerin/des Flächeneigentümers
  • Angaben zu den Lasten und Beschränkungen, die sich auf der zu rodenden Fläche befinden

Kosten

Für die Genehmigung können Verwaltungsgebühren entstehen. Auch im Falle eines negativen Bescheids können Verwaltungsgebühren anfallen.

Formulare

Online-Dienste vorhanden: Ja

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 16.12.2022
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Onlinedienste

Urheber

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