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Auftaktveranstaltung

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Sterbefall im Ausland Beurkundung bei Sterbefällen auf Seeschiffen
[Nr.99101006026001 ]

Volltext

Verstirbt eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, besteht eine Pflicht zur Anzeige des Sterbefalls beim Standesamt I in Berlin. Der Sterbefall ist dem Schiffsführer unverzüglich mündlich anzuzeigen.

Verfahrensablauf

Die Person, die mit dem verstorbenen in einer häuslichen Gemeinschaft lebte oder - im Verhinderungsfall - eine andere Person, die bei dem Tod zugegen war, erstattet die Sterbeanzeige beim Schiffsführer.

Voraussetzungen

  • Wenn eine Person auf einem Seeschiff verstirbt, das die Bundesflagge führt, ist die Anzeige verpflichtend. Dies gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 20.10.2022
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

Kosten

Die Beurkundung im Sterberegister des Standesamts I in Berlin ist gebührenfrei.

Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde fallen Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

Es fallen evtl. Gebühren nach Berliner Landesrecht an.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt I in Berlin.

Erforderliche Unterlagen

Insbesondere werden folgende Dokumente benötigt:

  • Ihr Personalausweis/Reisepass als Antragsteller/in
  • ausländische Sterbeurkunde der verstorbenen Person (gegebenenfalls mit Übersetzung und Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung; eventuell ist die Vorlage eines mehrsprachigen Formulars ausreichend)
  • die Ehe oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft der verstorbenen Person und beziehungsweise ein Nachweis über deren Auflösung,
  • die Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
  • ein Nachweis über den letzten Wohnsitz der verstorbenen Person
  • bei Eingebürgerten, Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und anerkannten ausländischen Flüchtlingen: Einbürgerungsurkunde/ Nachweis des Sonderstatus

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