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Auftaktveranstaltung

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Arznei- und Verbandmittel für Krankenversicherte
[Nr.99134002173000 ]

Leistungsbeschreibung

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Versorgung mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln und auf Versorgung mir Verbandmitteln. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen.

Ausnahme: Für Versicherte über 18 Jahre werden die Kosten für sogenannte Bagatellmittel nicht übernommen. Dazu gehören:

  • Arzneimittel zur Anwendung bei Erkältungskrankheiten und grippalen Infekten
  • Mund- und Rachentherapeutika (ausgenommen bei Pilzinfektionen),
  • Abführmittel
  • Arzneimittel bei Reisekrankheiten.

Die Kosten für Mittel, die Sie verschreibungsfrei kaufen können, werden grundsätzlich nicht getragen. Ausnahme:  

  • Arzneimittel, die bei schwerwiegenden Erkrankungen Therapiestandard sind und vom Arzt/der Ärztin verordnet werden.

Die Wahl der verschriebenen Mittel kann durch Rabattverträge der Krankenkassen mit Herstellern eingeschränkt sein. Diese Mittel sind dann aber auch zuzahlungsfrei.

Für Medikamente und Verbandmittel können auch Festbeträge gelten. Eventuelle Mehrkosten müssen Sie selbst tragen. 

Fachlich freigegeben am

08.12.2022

Welche Unterlagen werden benötigt?

•    vertragsärztliche Verordnung oder Rezept

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an (Zuzahlung, Betrag über dem eventuellen Festbetrag). Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Zuständige Stelle

Bei Fragen zur Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung wenden Sie sich bitte an Ihren verordnenden Vertragsarzt / Ihre verordnende Vertragsärztin und an Ihre Krankenkasse.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

An wen muss ich mich wenden?

Wegen einer Verordnung von Arzneimitteln wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Facharzt / Ihre Haus- oder Fachärztin.

Bei Fragen zur Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an Ihre gesetzliche Krankenkasse.

Voraussetzungen

Gegebenenfalls gibt es Verträge zur besonderen Versorgung. Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

Rechtsbehelf

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht der Anspruch auf Arzneimittel als Sachleistungsanspruch. Sofern Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für Arzneimittel im Einzelfall nicht übernimmt, können Sie Widerspruch erheben.

Anträge / Formulare

Vorliegen einer vertragsärztlichen Verordnung.