Arbeiten an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen - Zulassung beantragen
[Nr.99031014001000 ]
Leistungsbeschreibung
Für Abbruch- und Sanierungsarbeiten, bei Vorhandensein von Asbest in schwachgebundener Form, benötigen Sie eine Zulassung.
Verfahrensablauf
Eine Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen bei Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit
- Die zuständige Behörde gibt Ihnen eine Rückmeldung.
- Die zuständige Behörde erteilt die Zulassung bzw. die Ablehnung.
Voraussetzungen
- Schriftlicher oder elektronischer Antrag des Arbeitgebers
- Vorhandensein der personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung
- Einhaltung der in der TRGS 519 „Asbest“ enthaltenen Vorgaben
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftlicher Antrag
- Handelsregistereintrag/Gewerbeanmeldung
- Sachkundenachweise
- Fachkundenachweise
- Prüfbescheinigungen (bspw. Geräteüberprüfungen)
- Technische Datenblätter
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan
- Betriebsanweisung, Unterweisungsbelege
- ggf. Unterlagen zur Miete oder zum Leasing von sicherheitstechnischer Ausstattung
Rechtsgrundlage
§8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Rechtsbehelf
Weitere Informationen, wie Sie ggf. Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen können, werden in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid beschrieben.
Anträge / Formulare
Das Formular objektbezogenen Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) unter Anlage 1.3 zu finden.
Das Formular zur Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsplan (gemäß § 7 und Anhang I Nr. 2.4.4 GefStoffV und Nummer 4.1 TRGS 519) ist unter Anlage 1.4 zu finden.
Ergänzende Angaben zum Arbeitsplan für Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwachgebundenen Asbestprodukten ist unter Anlage 1.5 zu finden.
Musterbetriebsanweisungen für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß § 14 und Anhang I Nr. 2.4.5 GefStoffV und Nummer 11 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) unter Anlage 1.6 zu finden.