Seiteninhalt

Auftaktveranstaltung

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Mehrsprachiges Formular zur Sterbeurkunde beantragen
[Nr.99101015012000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie im europäischen Ausland eine deutsche Sterbeurkunde vorlegen müssen, können Sie die Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars beim Standesamt beantragen.

Das Formular ersetzt die grundsätzlich erforderliche Übersetzung der deutschen Sterbeurkunde.

Voraussetzungen

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung eines mehrsprachigen Formulars einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

  • Ehegatte/Ehegattin und Lebenspartner/Lebenspartnerin der verstorbenen Person,
  • Vorfahre oder Abkömmling der verstorbenen Person,
     
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sterbeurkunde
  • Identitätsnachweis (Kopie)

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann variieren.

Rechtsbehelf

Anweisung durch das Gericht

Fachlich freigegeben am

16.06.2022

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das die deutsche Sterbeurkunde ausgestellt hat.

Welche Gebühren fallen an?

12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Online-Dienste

Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.