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Klimaschutzmanagement

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Begleitdokumente für Weintransporte ausstellen
[Nr.99160014261000 ]

Leistungsbeschreibung

Für den Transport von nicht abgefüllten Weinbauerzeugnissen benötigen Sie ein Weinbegleitdokument.

Weinbauerzeugnisse sind

  • Trauben,
  • Traubenmost,
  • Maische,
  • Wein,
  • Perlwein,
  • Schaumwein,
  • Likörwein und
  • Brennwein.

Das Begleitdokument berechtigt Sie zum Transport der Weinbauerzeugnisse vom Erzeuger zur weiteren Verarbeitungs- oder Verwertungsstelle, zum Beispiel zu einer Kellerei. Sie sind verpflichtet, ein Begleitdokument zu verwenden.

Verfahrensablauf

Analoges Antragsverfahren:

Für die Bestellung von Weinbegleitdokumenten wenden Sie sich bitte an das Hessische Landeslabor (Weinkontrolle).

Digitales Antragsverfahren:

Das digitale Antragsverfahren wird im Laufe des Jahres 2023 zur Verfügung gestellt und führt Sie durch den Prozess zur Beantragung von Weinbegleitdokumenten

Zuständige Stelle

Hessische Landeslabor (Weinkontrolle)

Voraussetzungen

Für Onlineantragsverfahren (ab 2023):

  • Ein Unternehmenskonto auf Basis von Elster („Mein Unternehmenskonto“)
  • Antragstellende müssen mit ihrer Adresse und einer Betriebsnummer in einer Marktteilnehmerliste intern hinterlegt sein. Dies erfolgte automatisch mit Stand 09-2022.

Für Betriebe, die zu September 2022 nicht bei der Weinkontrollbehörde hinterlegt waren: Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die zuständige Weinkontrolle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Informationen zu den zu transportierenden Weinbauerzeugnissen (in der Regel aus der eigenen Weinbuchführung ersichtlich)

Welche Fristen muss ich beachten?

Weinbegleitdokumente müssen unmittelbar vor dem Beginn des Transports erstellt werden. Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Mit der Signierung des digitalen Weinbegleitdokuments ist es sofort gültig. Es gibt keine Bearbeitungsdauer.

Rechtsbehelf

Nein

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja (analoges Antragsverfahren)

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja, ab 2023

Was sollte ich noch wissen?

Urheber

Landesbetrieb Hessisches Landeslabor

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

24.11.2022

Gebühren

  • Gebühr: 6,00 Euro