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Klimaschutzmanagement

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Fahrerlaubnis Klasse T beantragen
[Nr.99108047001005 ]

Volltext

Sie können eine Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse T beantragen.

Mit der Fahrerlaubnis Klasse T (umgangssprachlich »Großer Traktorführerschein«) können Sie leistungsstärkere Fahrzeuge in der Land- und Forstwirtschaft führen. Mit dieser Klasse dürfen Zugmaschinen bis zu 60 km/h gefahren werden. Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen gilt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Auch hier darf ein Anhänger zusätzlich gezogen werden.

Die Fahrerlaubnisklasse T wird unbefristet erteilt.

Die Fahrerlaubnisklasse T ist eine nationale Klasse. Sie gilt nicht ohne Weiteres in anderen Ländern.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Erteilung einer Fahrerlaubnis Klasse T bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes).

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben

Erforderliche Unterlagen

  • Benennung einer Fahrschule
  • Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls inklusive Meldebescheinigung)
  • ein biometrisches Lichtbild, nach den Bestimmungen der Pass-verordnung (35 x  45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Weitere Informationen können Sie der Foto- Mustertafel der Bundesdruckerei entnehmen.
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
  • Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)

Kosten

Die Gebühren legt die zuständige Behörde nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) fest.

Frist

Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bestanden worden ist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Auslastung der jeweils zuständigen Behörde ab.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Ja

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.08.2022
Fachlich freigegeben durch:

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

Onlinedienste

Urheber

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