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Klimaschutzmanagement

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Rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Bewilligung
[Nr.99007042017000 ]

Leistungsbeschreibung

Die rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) unterstützt junge Menschen mit Behinderungen, die für einen Ausbildungsplatz durchaus geeignet, aber den allgemeinen Anforderungen aufgrund ihrer Behinderungen (noch) nicht gewachsen sind. Ziel ist, Sie auf eine Ausbildung vorzubereiten und Ihnen dabei zu helfen, einen passenden Ausbildungsberuf zu finden. Dies kann auch eine Fachpraktikerausbildung für Menschen mit Behinderungen sein. Wenn sich während der Maßnahme zeigt, dass die Aufnahme einer Berufsausbildung wegen in Ihrer Person liegender Gründe nicht möglich ist, können Sie im weiteren Verlauf auch mit dem Ziel einer Beschäftigungsaufnahme unterstützt werden.

Am Ende der Bildungsmaßnahme sollen Sie Antworten auf diese Fragen gefunden haben: Wo liegen meine Talente? Welche Ausbildung soll es werden? Welchen Beruf kann ich mir vorstellen?

Zu den Inhalten zählen unter anderem

  • Hilfe bei der Berufsorientierung und Berufswahl,
  • Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Aufnahme einer Ausbildung,
  • die Gelegenheit, nachträglich den Hauptschulabschluss zu erwerben,
  • Praktika in unterschiedlichen Berufsfeldern und Betrieben,
  • Bewerbungstraining,
  • Hilfe bei der Suche nach Ausbildungs und gegebenenfalls Arbeitsstellen.

Eine rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme können Sie bei einer Bildungseinrichtung oder in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation machen, die auf die speziellen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen ausgerichtet ist. Je nach Zielgruppe und Ausstattung verfügen die Anbieter über eigene Ausbildungswerkstätten, -büros und -betriebe mit behindertengerechter Arbeitsplatzgestaltung und betreuen Sie pädagogisch und zum Teil psychologisch. Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation bieten zusätzlich Wohn- und Freizeitmöglichkeiten an und stehen für arbeitsmedizinische Fragen zur Verfügung.

Sofern die Agentur für Arbeit Ihr zuständiger Rehabilitationsträger ist, übernimmt sie dafür die Kosten.

Sie erhalten finanzielle Unterstützung durch Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld und Sie sind sozialversichert.

Hinweis für Kundinnen und Kunden, die Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld) erhalten:

Bei Teilnahme an einer rehaspezifischen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten Sie ab dem 01.07.2023 einen zusätzlichen Bürgergeldbonus in Höhe von 75,00 EUR monatlich. Einen eigenen Antrag müssen Sie dafür nicht stellen.

Ob Sie an einer rehaspezifischen berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen können, hängt unter anderem davon ab,

  • ob sich die Maßnahme für Sie und Ihren konkreten Fall eignet, um Ihre Chancen, eine Berufsausbildung aufzunehmen zu steigern,
  • was Ihre persönlichen Neigungen sind und wie diese im Berufsleben nützlich sein können,
  • welche Tätigkeiten Sie ausüben möchten und
  • wie sich der Ausbildungs und Arbeitsmarkt aktuell entwickelt.

Die rehaspezifische BvB startet in der Regel zu Beginn des Ausbildungsjahres im September und dauert in der Regel bis zu 12 Monaten. Sie können aber auch zu einem anderen Zeitpunkt einsteigen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verlängerung bis zu einer Gesamtdauer von 24 Monaten möglich.

Fachlich freigegeben am

31.05.2023

Verfahrensablauf

Damit Sie rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:

  • Vereinbaren Sie dazu einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
  • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin/keinen persönlichen Ansprechpartner in der Agentur für Arbeit haben, vereinbaren Sie einen Termin über die ServiceHotline der Bundesagentur für Arbeit.
  • Im Beratungsgespräch wird geklärt, ob die rehaspezifische berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme für Sie geeignet ist.
  • Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater fest, dass eine rehaspezifisch ausgestaltete berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme für Sie in Frage kommt, werden Sie umgehend dafür vorgemerkt.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen. Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.
  • Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung, sobald ein Teilnahmeplatz vorhanden ist.
  • Die Agentur für Arbeit meldet Sie bei der Bildungseinrichtung oder der Einrichtung der beruflichen Rehabilitation an.

Voraussetzungen

  • Sie sind nicht mehr schulpflichtig.
  • Sie haben
    • einen Schulabschluss und suchen einen Ausbildungsplatz oder
    • keinen Schulabschluss und möchten einen Hauptschulabschluss oder gleichwerten Schulabschluss nachholen oder
    • Ihre Ausbildungsstelle verloren und möchten sich beruflich neu orientieren.
  • Sie haben eine Behinderung und Ihr Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
  • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben sind wegen Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert.
    • Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
  • Aufgrund der Art und Schwere Ihrer Behinderungen reichen die allgemeinen gesetzlichen Leistungen zur Förderung Ihrer Teilhabe am Arbeitsleben nicht aus.
  • Sie sind bereit, sich beruflich bilden oder auf andere Weise beruflich eingliedern zu lassen.
  • Man kann erwarten, dass Sie das Ziel der Maßnahme erreichen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zunächst benötigen Sie Ihr letztes Schulzeugnis und gegebenenfalls Praktikumsberichte.
  • Sollten Sie keinen Schulabschluss, aber die Schulpflicht erfüllt haben, benötigen Sie diesen Nachweis.
  • Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, welche weiteren Unterlagen Sie benötigen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach Bewilligung der Leistung soll die Maßnahme in Abstimmung mit dem Anbieter möglichst zeitnah beginnen.

Rechtsbehelf

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Herausgebende Stelle

Bundesagentur für Arbeit (BA)