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Klimaschutzmanagement

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Anliegerbescheinigung beantragen
[Nr.99012003012000 ]

An wen muss ich mich wenden?

die zuständige Gemeinde

Welche Gebühren fallen an?

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Leistungsbeschreibung

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Fachlich freigegeben am

12.10.2020

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

ca. 1 Woche

Anträge / Formulare

Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

Zuständige Stelle

die zuständige Gemeinde

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

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