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06.05.2021

Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)

Das Team Klimaschutzmanagement der Gemeinde Kaufungen informiert: 

In unserer Infoveranstaltung „Schritte zum energieeffizienten Eigenheim“ (21.04.2021) wurde mehrfach auf die staatlichen Fördermöglichkeiten hingewiesen. Seit Jahresbeginn sind die Optionen im Programm „Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)“ festgehalten und ersetzen die vorherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien.

Klimaschutz im Gebäudebereich, der durch die zunehmende Verteuerung der fossilen Energieträger (CO2-Besteuerung) auch wirtschaftlich rentabel wird, gelingt durch einen effizienten Einsatz von Wärme und Strom unter der Verwendung von erneuerbaren Energien. Wenn Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren möchten oder den Austausch Ihrer Heizung planen, dann finden Sie in diesem Artikel wichtige Neuerungen der Fördermöglichkeiten.

Das BEG gliedert sich in drei Teilprogramme:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Je nachdem welchen Effizienzstandard Sie bei der Sanierung Ihres Wohngebäudes (oder auch Nichtwohngebäudes) anstreben, ergeben sich unterschiedliche Fördersätze. Erreichen Sie lediglich den Effizienzstandard 100 sind 27,5 % Ihrer Aufwendungen förderfähig, 35 % bei Effizienzstandard 70 und 45 % bei Effizienzstandard 40. Wird Ihr Gebäude zu einem Effizienzhaus EE, d.h. Erneuerbare Energien decken 55 % des Wärmebedarfs erhöht sich der Fördersatz um 5 Prozentpunkte. Weitere 5 Prozentpunkte erhalten Sie, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt. So können Sie sich bis zu 55 % Ihrer Ausgaben für die energetische Gebäudesanierung erstatten lassen!

(Ein individueller Sanierungsfahrplan, iSFP, ist das Ergebnis einer umfangreichen Energieberatung. Mehr dazu hier.)

Seit Januar 2021 können Zuschüsse für Einzelmaßnahmen, also der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Wärmeerzeuger oder Heizungsoptimierung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen werden. Ab 01. Juli 2021 sind Zuschuss- und Kreditvarianten für (Nicht-)Wohngebäude sowie Kredite für Einzelmaßnahmen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geplant.

Folgende Zuschüsse gelten für Einzelmaßnahmen über das BAFA:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle                     20 %
  • Gebäudetechnik (außer Heizungstechnik)           20 %
  • Heizungsoptimierung                                       20 %
  • Fachplanung/Baubegleitung                    bis zu 50 %
  • Heizungserneuerung                              bis zu 45 %

Möchten Sie bspw. Ihre Heizungsanlage austauschen, sind verschiedene Wärmeerzeuger förderfähig. Dazu zählen Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe, Gas-Hybridheizung oder ein Wärmenetz, wobei ein Anteil von mindestens 25 % erneuerbare Energien integriert werden muss. Außerdem erhalten Sie einen Bonus von 10 Prozentpunkten, wenn eine Ölheizung ausgetauscht wird. Auch hier gilt: Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vor, gibt es zusätzlich 5 Prozentpunkte.

Eine Antragstellung muss vor der Auftragsvergabe erfolgen. Bei Anträgen zu Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle sowie der Gebäudetechnik ist zwingend ein Energieeffizienz-Experte einzubinden, sonst optional. Die Förderhöchstgrenze liegt bei 60.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr.

Für Fragen und Anregungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung: Lisa Haubner, Team Klimaschutzmanagement der Gemeinde Kaufungen, l.haubner@kaufungen.de, 05605 802-2740 oder auch mein Kollege: Timo Kuhrau, t.kuhrau@kaufungen.de, 05605 802-2730.