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12.11.2021

Charakter des Kaufunger Altortsbildes erhalten: Gestaltungssatzung für Innerortslagen auf den Weg gebracht

Historische Fachwerkbauten prägen das Ortsbild der Altdorfbereiche Nieder- und Oberkaufungens. Damit Neubauten oder Umbauten diesen Charakter nicht verändern und die bestehende Ortsbildstruktur nicht gefährden, haben die Mitglieder der Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung eine Gestaltungssatzung für die Kaufunger Innerortslagen auf den Weg gebracht. Für Bauherren*innen oder Eigentümern*innen heißt das konkret: Alle Bauwerke, die in den Altdorfbereichen an öffentliche Verkehrsflächen grenzen, müssen mit ihrer Umgebung in punkto Maßstab, Baustoffe, Fassade und Dach in Einklang stehen. Werkstoffe, Farbgebung, Konstruktion und Gestaltung aller baulichen Maßnahmen sollen sich dem historischen Ortsbild anpassen. Dass viele Hausbesitzer*innen diesem Grundsatz bereits nachgekommen sind, zeigt die gut erhaltene Fachwerkstruktur in den Kaufunger Altdörfern: Nicht ohne Grund wurde Kaufungen in diesem Jahr Mitglied der Deutschen Fachwerkstraße. Es gilt alles dafür tun, um diesen Schatz, die geschichtsträchtigen Areale, zu erhalten.

Vorwiegend traufständische Fachwerkhäuser mit Zwerchhäusern in zweigeschossiger Bauweise säumen sich entlang der Haupt- und Nebenstraßen von Nieder- und Oberkaufungen. Die ältesten Gebäude reichen bis ins 16. Jahrhundert zurück. Vielfältige politische, ehrenamtliche und private Initiativen setzen sich für den Erhalt der Bauten und das unverwechselbare Ortsbild Kaufungens ein. Eigentümer*innen von Fachwerkgebäuden erhalten seit Jahrzehnten Unterstützung bei anstehenden Sanierungs- oder Umbauarbeiten in Form eines Förderprogramms der Gemeinde mit zinslosen Darlehen in Höhe von bis zu 30.000 Euro. Darüber hinaus wurde Kaufungen mit dem in den Jahren 2018/2019 erarbeiteten „Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für das Altdorf und die Stiftsfreiheit Oberkaufungen“ in das hessische Förderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Mit der Aufnahme können viele Eigentümer*innen in naher Zukunft umfangreich beraten werden und zusätzlich Fördermittel für ihre Haussanierungen beantragen. Auch der Gemeinde stehen damit Zuschüsse des Landes Hessen und des Bundes für umfangreiche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich zur Verfügung.

Aufgrund der Aufnahme in das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ und in die Deutsche Fachwerkstraße war es daher an der Zeit, die Gestaltungssatzung für die Altortslagen als Rahmen für die Aktivitäten im Bereich Fachwerkerhalt auf den Weg zu bringen.