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22.05.2015

Windkraft auf dem Sensenstein

2. Anhörung zum Teilregionalplan Energie Nordhessen:
Windpark Sensenstein stößt weiter auf Kritik – Windvorrangflächen im Stiftswald werden hingegen befürwortet

Die erneute Aufnahme der Windvorrangflächen am Sensenstein in den Teilregionalplan Energie Nordhessen stößt in den Kommunen Kaufungen, Niestetal und Nieste auf Kritik. Denn schon im Jahr 2012 wurde die Fläche nahe Gut Windhausen wegen Unterschreitung der Mindestgeschwindigkeit aus dem Teilregionalplan ausgeschlossen.

Das daraufhin von der Grundstückeigentümerin, der Hessischen Landgesellschaft (HLG), eingereichte Gutachten hatte zur Folge, dass der Standort Sensenstein nun erneut in den Teilregionalplan aufgenommen wurde. „Die Windgeschwindigkeiten am Sensenstein erfüllen nicht die Landesvorgaben für Windvorrangflächen, das wurde auch schon im Jahr 2012 testiert“, erklärt Bürgermeister Arnim Roß. Gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Niestetal und Nieste lehnt er den Windpark nahe Gut Windhausen ab.

Zuvor hatten die drei Gemeinden ein externes Gutachten zur Klärung der Windverhältnisse eingeholt. Dieses bescheinigt, was auch schon in 2012 festgestellt wurde: Die erforderliche Windhöffigkeit am Standort Sensenstein wird deutlich unterschritten. „Die Aufnahme einer einzelnen Fläche, die der Mindestwindhöffigkeit nicht entspricht, ist rechtlich unzulässig“, kritisiert der Verwaltungschef.

Für die Identifikation von Windvorrangflächen ist die Ermittlung des Windpotentials entscheidend. Hier legt der Landesentwicklungsplan (LEP) fest, welche Windgeschwindigkeiten erreicht werden müssen. Wird in einer Höhe von 140 Metern die Mindestgeschwindigkeit von 5,75 Meter pro Sekunde unterschritten, erfolgt keine Aufnahme in den Teilregionalplan. Diese Mindestwindgeschwindigkeit ist ein hartes Ausschlusskriterium für die Ausweisung von Windvorrangflächen. Deshalb wurde die Fläche am Sensenstein im Jahr 2012 nicht in den ersten Entwurf des Teilregionalplans aufgenommen.

Die Hessische Landgesellschaft will mit einem privaten Investor auf den Flächen bis zu acht Windanlagen errichten. Dafür hatte sie ein eigenes Windgutachten erstellen lassen, das vom Frauenhofer Institut IWES für das Regierungspräsidium Kassel geprüft wurde. „Das Frauenhofer Institut IWES hat das von der HLG eingereichte Gutachten nicht inhaltlich geprüft, sondern lediglich testiert, dass nach dem Stand der Technik gerechnet wurde“, kritisieren die Bürgermeister. Das von den Anrainergemeinden nun vorgelegte Gutachten belege jedoch eindeutig, dass die Anforderungen für den geplanten Windpark am Sensenstein nicht erfüllt werden. Das Gutachten des renommierten Kasseler Büros CUBE basiert auf der empirischen Auswertung tatsächlicher Windmessungen am Sensenstein.

Mit der Ausweisung einer Windvorrangfläche an einem Standort, an dem die Mindestwindhöffigkeit deutlich unterschritten wird, missachte das Land seine eigenen Vorgaben, kritisieren die drei Bürgermeister. „Grundsätzlich unterstützen wir die Energiewende mit dem verstärkten Ausbau dezentraler Energieerzeugungsanlagen. Wir sind bereit, hier Beiträge zu leisten insbesondere dann, wenn die Anlagen regional verankert werden und die Wertschöpfung in der Region bleibt“, betont der Kaufunger Verwaltungschef. „Unser Ziel sind Windparks auf guten windhöffigen Flächen.“

Roß: „Die Regionalversammlung sollte unserem rechtlichen Einwand über die mangelnde Windhöffigkeit am Sensenstein folgen, schon allein, um die zukünftige Rechtsicherheit des Teilregionalplanes nicht zu gefährden.“

Ganz anders sieht die Situation im Stiftswald aus. Hier sieht der Teilregionalplan eine Windvorrangfläche am Großen Belgerkopf vor. Dass dort eine gute Windhöffigkeit gegeben ist, steht für das Regierungspräsidium als Planungsbehörde außer Frage. Die Städtischen Werke Kassel gehen sogar davon aus, dass die Mindestwindgeschwindigkeit von 5,75 m/s deutlich überschritten wird. Sie planen im Stiftswald die Errichtung von acht Windkraftanlagen - drei Rotoren auf dem Belgerkopf und sechs Anlagen rund um den Bilstein. Dafür haben sie inzwischen Baurecht erworben. Diese Fläche wird von der Gemeinde Kaufungen für Windkraftprojekte befürwortet. „Die geplanten Windparks am Sensenstein und im Stiftswald sind nicht miteinander vergleichbar. Die notwendige Windhöffigkeit ist im Stiftswald laut RP und Stadtwerke gegeben“, erklärt der Bürgermeister. Gemeinden und Genossenschaften dürften sich an der Betreibergesellschaft des Stiftswald-Windparks beteiligen, die Wertschöpfung bliebe damit in der Region. „Der Windpark im Stiftswald ist ganz im Sinne unserer energiepolitischen Ziele, im Gegensatz zu den geplanten Windanlagen auf dem Sensenstein“, so Roß.

Diese Ansicht teilt auch die Kaufunger Gemeindevertretung. Sie hat in ihrer letzten Sitzung am 20.05.2015 der Windvorrangfläche am Großen Belgerkopf zugestimmt, die Windvorrangfläche am Sensenstein dagegen abgelehnt. Der Gemeindevorstand wird aufgrund dieses Beschlusses eine entsprechende Stellungnahme im Rahmen der 2. Anhörung zum Teilregionalplan Energie Nordhessen abgeben.