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Runder Tisch A 44

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Beratung und Unterstützung von Unternehmen bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems

Leistungsbeschreibung

Die hessischen Arbeitsschutzbehörden bieten interessierten Unternehmen mit dem ASCA-Beratungskonzept “Management von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ Unterstützung bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes an. Unternehmen, die an der Einführung oder Verbesserung eines betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystems interessiert sind, können wie folgt unterstützt werden:

1. persönliche Unterstützung durch die Experten des hessischen Arbeitsschutzes

  • Beratung bei der Projektgestaltung,

  • Mitgestaltung von Informationsveranstaltungen im Unternehmen,

  • Befähigung durch Themen-Workshops,

  • Durchführung der erstmaligen Bestandsaufnahme und Maßnahmenableitung,

  • Beratung zur Klärung von spezifischen Fachfragen und bei besonderen AMS-relevanten Schwierigkeiten,

  • Beratung bei der Planung von flankierenden Aktionen

2. sowie kostenfreie Nutzung

  • des Leitfadens „Arbeitsschutzmanagement“ und

  • der Wissensplattform.

Verfahrensablauf

Die Kontaktaufnahme erfolgt durch das Unternehmen oder die Arbeitsschutzbehörde.

Im Fall der Unterstützung bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems schließen Unternehmen und die zuständige hessische Arbeitsschutzbehörde eine Vereinbarung ab.

In welchem Umfang die zuständige Arbeitsschutzbehörde bei den einzelnen Schritten Unterstützung leisten soll und leisten kann, ist vom Bedarf des Unternehmens abhängig und wird in der Vereinbarung geregelt.

An wen muss ich mich wenden?

Neben den zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Arbeitsschutzdezernate bei den drei hessischen Regierungspräsidien berät das Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung in allen Fragen des Arbeitsschutzmanagements. Das hessenweit tätige Kompetenzteam ist im Regierungspräsidium Gießen angesiedelt. Ansprechpartner:

Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung

Regierungspräsidium Gießen, Dez. 25.2

Michèle Wachkamp

Welche Gebühren fallen an?

Beratung im Rahmen der Überwachungsaufgabe gebührenfrei.

Unterstützungsleistung im Rahmen von Projekten der Arbeitsschutzbehörden gebührenfrei.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Unterstützung von Unternehmen bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems im Rahmen eines Kooperationsprojektes: Nach Projektabschluss werden Teilergebnisse in Abstimmung mit dem Unternehmen als Beispiele guter Praxis in die best-practice-Sammlung des hessischen Arbeitsschutzes eingestellt

Voraussetzungen

Die Beratungsleistung können alle Unternehmen mit Sitz in Hessen in Anspruch nehmen. Die Unterstützungsleistung zur Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems können Unternehmen mit Sitz in Hessen im Zuge von Projekten der Arbeitsschutzbehörden in Anspruch nehmen.