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Bewerbung für ein Studium mit ausländischen Schul- und Studienabschlusszeugnissen
[Nr.99061014204001 ]

Leistungsbeschreibung

Staatliche Hochschulen

Wenn Sie mit einem ausländischen Schul- oder Hochschulabschluss an einer staatlichen Hochschule studieren möchten, muss Ihr Abschluss zum Hochschulzugang berechtigen.

Liegt die Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang vor, sind evtl. noch weitere Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Diese sind nicht für alle Hochschulen und Studiengänge gleich. Einige Studiengänge verlangen den Nachweis besonderer fachlicher Kompetenzen.Sprachkenntnisse sind ebenfalls nachzuweisen. 

Die staatlichen hessischen Hochschulen stellen Informationen und Beratungsangebote zu diesen Voraussetzungen für Sie bereit.  

Die Hochschulen unterstützen Sie dabei, sich auf Studiengänge in Hessen frist- und formgerecht bewerben zu können und geben Auskunft darüber, welche Unterlagen und Nachweise Sie vorlegen müssen.

Einige Hochschulen haben die Prüfung der ausländischen Zeugnisse an externe Dienstleister ausgelagert, zum Beispiel an uni-assist e.V.  Dafür können Kosten anfallen.   

Private Hochschulen und Berufsakademien

Studienbewerber:innen mit ausländischen Bildungsnachweisen dürfen ein Studium an einer privaten Hochschule oder Berufsakademie nur aufnehmen, wenn ihre Bildungsnachweise als einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt sind.

Für die Aufnahme eines Studiums an einer privaten Hochschule, staatlich anerkannten Berufsakademie oder Verwaltungsfachhochschule in Hessen prüft und bewertet das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Gleichwertigkeit der ausländischen Bildungsnachweise.

Die ausländischen Bildungsnachweise müssen von den Studienbewerber:innen direkt bei den privaten Hochschulen und Berufsakademien eingereicht werden. Die privaten Hochschulen und Berufsakademien reichen dann die vorzulegenden Unterlagen entweder auf digitalem Weg oder auf dem Postweg beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ein.

Fachlich freigegeben am

12.12.2022

Verfahrensablauf

An staatlichen Hochschulen:

Wenn Sie sich mit einem ausländischen Zeugnis für ein Studium in Hessen bewerben wollen, informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Webseiten der einzelnen Hochschulen, da die Bewerbungsverfahren und -fristen der Hochschulen unterschiedlich geregelt sind. Ob Sie die Bewerbung schriftlich (analog) oder elektronisch einreichen müssen, erfahren Sie ebenfalls dort.

In der Regel läuft das Verfahren wie folgt ab:

  • Sie reichen Ihre Bewerbung mit den notwendigen Unterlagen bei der Hochschule ein
  • Ihre Zeugnisse und Nachweise werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens geprüft. Gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen nachgefordert
  • Das positive Ergebnis der Prüfung führt zu einer Teilnahme am Zulassungserfahren

An privaten Hochschulen und Berufsakademien:

Die Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung können auf dem Postweg oder auf digitalem Weg beantragt werden. Hierfür reichen die privaten Hochschulen und Berufsakademien den Antrag zur Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung mit den vorzulegenden Unterlagen beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ein.

  • Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst prüft die eingereichten Unterlagen.
  • Für die Prüfung der Unterlagen wird eine Verwaltungsgebühr fällig.
  • Über die Anerkennung der ausländischen Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung wird ein Bescheid ausgestellt.
  • Im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses werden Sie über den Grund der Ablehnung informiert.

Wenn Sie die Unterlagen auf dem Postweg eingereicht haben, erhalten Sie diese auf dem Postweg zurück.

Voraussetzungen

  • Sie haben Interesse an einem Studium in Hessen und bringen einen Schulabschluss mit, der nicht an einer deutschen Schule erworben wurde oder Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss
  • Sie müssen sich form und fristgerecht mit allen erforderlichen Unterlagen bewerben
  • Sie müssen im Ausland erworbene Bildungsnachweise einreichen, die laut den Bewertungsvorschlägen der KMK, veröffentlicht in der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, den Hochschulzugang eröffnen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

An staatlichen Hochschulen:

  • Allgemeine Bewerbungsunterlagen (je nach Studiengang, bzw. Regeln der Hochschulen)
  • Dazu gehören alle bisherigen Schulabschluss und Hochschulzeugnisse, übersetzt gemäß den Vorgaben der jeweiligen Hochschule und in beglaubigter Kopie
  • Ein ausreichender Sprachnachweis für die jeweilige Studiengangsprache
  • APSZertifikat für Bewerberinnen und Bewerber aus China und Vietnam

An privaten Hochschulen und Berufsakademien:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Identitätsnachweis
  • Ausländische(r) Bildungsnachweis(e) (begl. Kopie)
  • Fächer und Notenübersicht (begl. Kopie)
  • Ggf. Übersetzungen und Transliterationen der o.g. Nachweise

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bewerbungsfristen werden von den einzelnen hessischen Hochschulen festgelegt. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten und beachten Sie die Bewerbungsfristen für die zulassungsbeschränkten Studiengänge.

Anträge / Formulare

An staatlichen Hochschulen:

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

An privaten Hochschulen und Berufsakademien:

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Bewerbungsfristen, -anforderungen und -abläufe beschreiben die Hochschulen in der Regel ausführlich auf ihren Webseiten. Allgemeine Informationen zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen bietet anabin.

Informationen sind in der Regel auf Deutsch und Englisch verfügbar.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung kann bis zu acht Wochen dauern.

Eine gesetzlich vorgegebene Frist gibt es nicht.

Soweit gutachterliche Stellungnahmen zu den ausländischen Zeugnissen eingeholt werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch: Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid bezüglich Ihrer Bewerbung entnehmen
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Online-Dienste

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