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Reisepass, vorläufiger
[Nr.99085001012005 ]

Volltext

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

Ansprechpunkt

An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Kosten

26,00€

Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.

Hinweise (Besonderheiten)

Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des »Visa-Waiver-Programms«. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.

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