Reisegewerbe: Bewilligung von Ausnahmen zu Verboten
[Nr.99050023017001 ]
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja (sofern angeboten)
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf Bewilligung einer Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen eine Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bewilligt.
Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die schriftliche Erteilung der Ausnahmegenehmigung erhalten haben.
Frist
Die schriftliche Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist zwingend abzuwarten, bevor Sie mit der Tätigkeit beginnen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz