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Schaustellung von Personen, Erlaubnis
[Nr.99050053001000 ]

Volltext

Wer Personen gewerblich zur Schau (z.B. Striptease-Darbietungen, Table-Dance o.ä.)stellen will, braucht eine Erlaubnis des zuständigen Ordnungsamtes. Die Erlaubnis kann für eine einmalige Veranstaltung oder auch für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen (Table-Dance-Bars) erteilt werden.

Ansprechpunkt

An das Ordnungsamt der Kommune, in der die Veranstaltung stattfinden soll.

Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

Kosten

Für die Erteilung einer Erlaubnis werden Gebühren nach dem behördlichen Zeitaufwand erhoben.

Rechtsgrundlage(n)

§ 33 a GewO

Formulare

Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen

Onlinedienste

Dokument

Beizubringende Dokumente
  • Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
  • Lageplan (formlos)
  • Antrag Schaustellung von Personen


Hervorgehende Dokumente
  • Schaustellung von Personen, Erlaubnis