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Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
[Nr.99050023169000 ]

Formulare

  • Schriftform erforderlich: nein
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Verfahrensablauf

  • Die Anzeige eines Reisegewerbes oder einer »reisegewerbekartenfreien Tätigkeit« können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch tätigen.
  • Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige erfüllt sind.
  • Wenn alle Unterlagen vollständig sind, haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt.
  • Erst wenn Sie die Anzeigepflicht erfüllt haben, dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen .

Bearbeitungsdauer

Bei schriftlicher oder elektronischer Anzeige erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Anzeige zeitnah , sofern das Anzeigeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 08.09.2022
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Onlinedienste

Rechtsbehelf

  • Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)  
  • Verwaltungsrechtliche Klage