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Reisegewerbe: Anzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
[Nr.99050023169000 ]
Formulare
- Schriftform erforderlich: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Verfahrensablauf
- Die Anzeige eines Reisegewerbes oder einer »reisegewerbekartenfreien Tätigkeit« können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch tätigen.
- Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige erfüllt sind.
- Wenn alle Unterlagen vollständig sind, haben Sie Ihre Anzeigepflicht erfüllt.
- Erst wenn Sie die Anzeigepflicht erfüllt haben, dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen .
Bearbeitungsdauer
Bei schriftlicher oder elektronischer Anzeige erhalten Sie die Empfangsbescheinigung Ihrer Anzeige zeitnah , sofern das Anzeigeformular vollständig und korrekt ausgefüllt wurde und die erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 08.09.2022
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz