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Regenwassernutzung

Besondere Regeln

Seit dem 1. Januar 2003 gilt die neue Trinkwasserverordnung. Diese sieht vor, dass auch der Inhaber einer Regenwassernutzungsanlage deren Inbetriebnahme der zuständigen Behörde - in der Regel das Gesundheitsamt - anzuzeigen hat. In bestimmten Fällen ist ferner eine Überwachung solcher Anlagen durch das Gesundheitsamt vorgesehen. Außerdem ist die jeweils geltende Wasserversorgungssatzung der Gemeinde zu beachten. 

Regenwasseranlagen dürfen nicht mit Trinkwasserleitungen verbunden werden. Ferner müssen die Leitungen unterschiedlicher Versorgungssysteme farblich unterschiedlich gekennzeichnet sein. Auch die Entnahmestellen von Regenwasser müssen deutlich gekennzeichnet sein. Diese Anforderungen sind erstens zum Schutz des Endverbrauchers erforderlich, zweitens aber auch deshalb, um den Übergang von Verunreinigungen aus den Brauchwassersystemen in das Trinkwassersystem zu verhindern. 

Regenwasser darf nur für einige bestimmte Zwecke verwendet werden wie etwa Reinigen von Gegenständen, an deren Beschaffenheit keine hohen hygienischen Anforderungen gestellt werden müssen, die WC-Spülung, das Gießen von Pflanzen und das Bewässern von Außenanlagen. 

Eine Broschüre des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Nutzung von Regenwasser in Haus und Garten können Sie sich rechts an der Seite herunterladen.